Das Konnexitätsprinzip sagt: Wer bestellt, bezahlt. Der Bund bestellt Leistungen bei der GKV, zahlt aber nicht. Bringen Sie einen Antrag auf steuerliche Erstattung dieser Kosten ein?
Der Bund entzieht der GKV jährlich ca. 70 Mrd. € für versicherungsfremde Leitungen, die Bundesaufgaben sind —wie direkte Leistungen wie beitragsfreie Familienversicherung (Art. 6 GG) undBürgergeld-Unterdeckung (BAS, IGES-Institut), zusammen ca. 22 Mrd. €. Das BStabG kürzt zusätzlich den Bundeszuschuss um 2 Mrd. € auf 12,5 Mrd. € (WIdO).
Würde „wer bestellt, bezahlt" gelten, sänke der Beitragssatz um ca. 4,5 Punkte: ein Betrieb mit 10 Beschäftigten in Ihrem Wahlkreis spart ca. 9.870 €/Jahr, jede:r Beitragszahler:in ca. 987 €/Jahr. Bisherige Anfragen haben das Problem benannt — ein Antrag würde es lösen.
Ich bin Kinder- und Jugendpsychotherapeut mit GKV-Zulassung in Berlin.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Frage. Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
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Mit freundlichen Grüßen
Martin Sichert, MdB
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