Stimmen Sie der automatischen Koppelung des Rentenalters zu?
Laut dem neuen Reformpapier ist das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für ihre Nachricht.
Richtig, derzeitige Planungen sehen vor, das Renteneintrittsalter moderat an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Altersgrenze so nur langsam seigt und auch nur dann, wenn die Lebenserwartung ebenfalls ansteigt. Laut aktuellen Prognosen würde das Renteneintrittsalter bis 2041 um etwa ein halbes Jahr auf 67,5 Jahre steigen und dann über Jahrzehnte jeweils um ein halbes Jahr ansteigen weiter bis ins Jahr 2090! Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die rasanten Entwicklungen in der Medizin, technologischen Fortschritt und Transformationen.
Die Empfehlung der Kommission soll um eine soziale Härtefallregelung für gesundheitlich belastete Personen ergänzt werden: Neben den bestehenden Regelungen der Erwerbsminderungsrente, schlägt die Kommission eine neue Schutzrente vor, die berücksichtigt, dass gesundheitlich belastete Personen in rentennahen Jahrgängen teils schwer in einem neuen Berufsfeld Fuß fassen könne. Das halte ich für entscheidend.
Auch wenn das Rentensystem keine individuellen Einzelfallregelungen vornehmen kann, würden auf diese Weise zielgenau Menschen in den Blick genommen, die viele Jahre in körperlich belastenden Berufen gearbeitet haben und aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten können.
Insgesamt würden die vorgeschlagenen Regelungen zum Renteneintritt dazu beitragen, das Rentensystem zu entlasten , indem sie den Anstieg der Beitragssätze und Bundeszuschüsse begrenzen und zugleich das Rentenniveau stärken. Die Kommission hat Vorschläge erarbeitet, wie die Alterssicherung auch in Zukunft verlässlich, generationengerecht und finanzierbar bleiben kann. Dabei geht es darum, die Rente langfristig zu stärken, die Belastungen für Beitragszahler zu begrenzen und die Folgen des demographischen Wandels fair zu verteilen. Genau diese Aspekte sind mir wichtig und deswegen halte ich die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung für sinnvoll, genauere Beratungen dazu folgen aber erst und sind alle vorbehaltlich des laufenden Verfahrens. Es kann jederzeit im Konsens noch zu anderen Erkenntnissen und Kompromissen in der Gesamtabwägung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Englhardt-Kopf, MdB
