Wie stehen Sie zum Einsatz von Funkwasserzählern, wenn dadurch andere Rechte (DS-GVO, Grundgesetz §13) eingeschränkt werden?

Mathias Wagner, MdL
Mathias Wagner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hubertus S. •

Wie stehen Sie zum Einsatz von Funkwasserzählern, wenn dadurch andere Rechte (DS-GVO, Grundgesetz §13) eingeschränkt werden?

Sehr geehrte Herr. W.,
…neue Medien, neue Formate der Kommunikation.
Kurz und knapp meine konkreten Fragen:
1) wie stehen Sie zum Einsatz von Funk-Wasserzählern in den privaten Haushalten durch die Wasserversorgungsbetriebe?
2) Wie stehen Sie dazu, dass hierbei z.T. keine Berücksichtigung der Datenschutz-rechtlichen Grundlage, insbesondere der unter Art. 13/14 verpflichtenden Rechtegewährung für die Betroffenen, stattfand/stattfindet?
3) Unter der Annahme, dass die DS-GVO nicht angemessen berücksichtigt worden wäre beim Einbau/Nutzung der Funk-Wasserzähler: Wie stehen Sie zu dem dann damit verbundener Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Verstoß gegen Art. 13 GG)?
Danke für präzise Antworten hierzu
Hubertus Siegert

Mathias Wagner, MdL
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Einsatz von Funkwasserzählern und den damit verbundenen Anliegen zum Datenschutz.
Unser Abgeordneter Torsten Leveringhaus, Sprecher für Digitales und Datenschutz, ist Fachpolitiker zu Ihrem Thema.
Er wird Ihnen gerne Ihre Fragen beantworten.
Über folgenden Link können Sie gerne direkten Kontakt zu unseren FachpolitikerInnen aufnehmen:
https://www.gruene-hessen.de/landtag/fraktion/

Herzliche Grüße.

Mathias Wagner
Fraktionsvorsitzender

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