Frage an Matthias Bartke bezüglich Recht

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Matthias Bartke
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Frage von Christian G. •

Frage an Matthias Bartke von Christian G. bezüglich Recht

Guten Tag, Herr Bartke,

ich habe eine Frage zu den Bußgeldhöhen und Höhen der Strafen der Ordungswidrigkeitsanzeigen.
Ich habe einen Bußgeldkatalog von 1977, in der die Strafen höher sind, als die , die man heute zu zahlen hat. Zumindest im Segment bis zu einer Erhöhung um 20km/H.
Im Gegensatz zu den Strafen für die Erschleichung von Beförderungsleistungen , dessen Strafe schon um die selbe Summe erhöht worden ist,wurden die Strafen für die geringfügige Übertretung der Geschwindigkeit nicht erhöht. Auch die anderen Strafen des Straßenverkehr betreffend gehören deftig erhöht, wie das Falschparken. Ich wohne in einer Gegend, in der es Gang und Gäbe ist, falsch zu parken, weil die Strafen, auch bedingt durch die Inflation seit der letzmaligen Erhöhung nicht bedacht worden sind. 5DM , die in den 50er Jahren gezahlt werden mussten,ist nicht das wert, was heute 2,51€ wert wären.
Warum werden die Strafen nicht regelmäßig den Löhnen und der Inflation angepasst?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Götsch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Götsch,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in welchem Sie fragen, warum Bußgelder nicht regelmäßig an die Lohn- und Inflationsentwicklung angepasst werden. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie, der Sie als Anwohner in hohem Maße vom Falschparken betroffen sind, eine Erhöhung der Bußgelder im Straßenverkehr fordern. Nichtsdestotrotz halte ich eine Verschärfung der Bußgelder derzeit nicht für erforderlich. Die letzte umfangreiche Anhebung der Ordnungsgelder liegt nicht weit zurück. Zum Mai vergangenen Jahres kam es im Zuge der Reform des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems zu einer Aktualisierung des Bußgeldkatalogs. Dabei wurden auch die Bußgelder für das Falschparken teilweise erhöht. So wurden beispielsweise die Ordnungsgelder für das Parken an enger Straßenstelle und das Parken in scharfer Kurve um jeweils 20 Euro angehoben. Es gibt also durchaus regelmäßige Verschärfungen des Bußgeldkatalogs.

Ich stimme Ihnen darin zu, dass Bußgelder möglichst an die Inflation angepasst sein sollten. Denn Bußgelder, die nicht „wehtun“, können ihren Zweck kaum erfüllen. Die Höhe von Bußgeldern wird derzeit unter anderem auf Grundlage einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe im Bundesverkehrsministerium festgelegt. Dabei fließt auch die Inflationsentwicklung mit ein. Es ist daher nicht so, dass diese bei der Bußgeldentwicklung unberücksichtigt bleibt.

Ich bin mir sicher, dass unser Bußgeldsystem einen wichtigen Beitrag dazu leistet, den Verkehr umweltfreundlich und sicher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Bartke