Frage an Matthias Bartke

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Matthias Bartke
SPD
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Frage von Mario S. •

Frage an Matthias Bartke von Mario S.

Sehr geehrter Herr Bartke,

Sie haben für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Warum?
Jeder zukünftigen Regierung wird es möglich sein, lückenlose Aufklärung zu betreiben. Wenn Bürger sich heute zivilgesellschaftlich engagieren, kann dies über Jahre hinweg zurückverfolgt werden. Es bedarf nun nur noch minimaler Modifikationen um die Überwachung komplett zu machen.
Ob Parteifunktionäre, Gewerkschaftler, Flüchtlingshelfer oder Journalisten - je nach politischer Wetterlage kann man die digitale Biografie von unbequemen Individuen durchsuchen und deren Verfolgung perfektionieren.

Zu diesem mehr als naheliegenden Zweck wurde die VDS erdacht und Sie haben mit Ihrer Stimme dazu beigetragen, dass dafür gesetzliche und technologische Vorraussetzungen geschaffen werden.

Fraktionszwang beiseite:
- Sind Sie fest überzeugt, dass das Parlament in der Lage sein wird, diesem geplanten Datensammeldienst effektiver zu kontrollieren als den BND?
- Glauben Sie, dass die Parlamentarier die Kapazitäten haben werden, das Potential einer Technologie einzuschätzen, die sich selbst alle paar Jahre revolutioniert?
- Glauben Sie, dass wir in Deutschland die nächsten 30 Jahre eine demokratische und besonnene Regierung haben werden, die freiwillig auf den Missbrauch der VDS-Technologie verzichten wird?
- Stört sie die Tatsache, dass durch eine ausgeweitete Überwachung und Auswertung der elektronischen Überwachung noch nicht ein einziger Terroranschlag verhindert wurde? Oder geht es gar nicht darum?
- Wenn sie die "Volksbewegung" in Dresden sehen, machen Sie sich keine Sorgen, wem dieses Instrument in Zukunft in die Hände fallen könnte?
- Um das Beispiel aus Dresden zuzuspitzen: Im 3. Reich wurden Sozialdemokraten mit großem Aufwand verfolgt, aus ihren Verstecken gezerrt und umgebracht. Die neuen Machthaber wollten klar machen, dass es jeden treffen kann. Mithilfe der VDS erscheint der Aufwand lächerlich gering. Warum war die Abstimmung zur VDS keine Gewissensentscheidung für Sie?

Danke im Voraus und Grüße aus dem Wahlbezirk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Süßbrich,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Bedenken gegen die Höchstspeicherfrist kann ich gut verstehen. Sie haben sich sicher sehr ausführlich mit der Thematik beschäftigt und ich verzichte daher darauf, die Details des Gesetzes zur Höchstspeicherfirst im Einzelnen zu erläutern. Ich möchte jedoch kurz begründen, warum ich für den Gesetzentwurf gestimmt habe.

Nach meiner Überzeugung muss bei jeder Form von Vorratsdatenspeicherung sehr genau zwischen wirklich berechtigten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit und den Freiheitsinteressen des Einzelnen abgewogen werden. Dass Sicherheitsapparate gerne alle möglichen Daten haben möchten, ist bekannt – ihre Argumentation muss immer mit Vorsicht betrachtet werden.

Bei dem am 16.10.2015 beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung der Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten ist m.E. ein gelungener Ausgleich zwischen notwendigen Sicherheitsinteressen und den Freiheitsrechten der einzelnen Bürger getroffen worden. Dieser Gesetzentwurf ist deutlich restriktiver als das, was früher als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet wurde. So sind E-Mail-Daten ausgenommen und die Speicherungsdauer der alten EU-Richtlinie von zwei Jahren wurde sehr stark verkürzt. Außerdem sind die Voraussetzungen für den Zugriff auf die Daten weit strenger und der Kreis der Taten, für deren Aufklärung die Daten genutzt werden dürfen, ist enger.

Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen soll durch die verkürzte Speicherfrist von vier Wochen und hohe Hürden für den Abruf verhindert werden. Standortdaten sollen nur einzeln abgerufen werden. Nur im Ausnahmefall dürfen mehrere Standorte abgerufen werden. Hier erreichen wir also eine Verbesserung des Datenschutzes im Vergleich zum geltenden Recht. Außerdem müssen die Provider bei der Speicherung die höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten. Die Speicherung erfolgt ausschließlich im Inland.

Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, d.h. nur auf richterlichen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden bei schwersten Straftaten die Daten bei den Providern abrufen und es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Die Betroffenen müssen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden.

Zudem ist durch meine Fraktion festgelegt worden, dass die Auswirkungen des Gesetzes nach drei Jahren evaluiert werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Bartke, MdB