Frage an Matthias Bartke bezüglich Soziale Sicherung

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Matthias Bartke
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Frage von Marc E. •

Frage an Matthias Bartke von Marc E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bartke,

wieso haben Sie die Zwischenfrage des Kollegen Herrn Birkwald im Rahmen der Debatte zum "Hartz-IV-Vereinfachungsgesetz" nicht beantwortet? Es wurde gefragt, warum durch den teilweisen Abzug von Leistungen während der Zeit, in der Kinder von Alleinerziehenden bei ihrem anderen Elternteil sind, die Alleinerziehenden "bestraft" werden. Die Kosten für das Kinderzimmer usw. bleiben ja erhalten. Das Familienministerium stellt die SPD

Statt diese einfache Frage zu beantworten haben sie nichts gesagt. Ihre "Antwort" hat nichts zu der Frage gesagt. Statt diese Frage im Plenum zu beantworten, haben Sie eine inhaltliche Aussage unterlassen. Wieso? Können Sie die Frage, die Herr Birkwald gestellt hat, dann bitte mir hier beantworten? Meine Mutter ist alleinerziehend, betrifft diese also direkt.

Ich hoffe ich erhalte eine ergiebigere Antwort als ihr Kollege Herr Birkwald in der Debatte.

mit freundlichen Grüßen

Marc

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eichhardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich freue mich, dass Sie - auch im Interesse Ihrer Mutter - die Gelegenheit meiner Rede genutzt haben und mit mir in Kontakt getreten sind.

Sie haben Recht, das war keine besonders inspirierte Antwort von mir in der Debatte auf die Zwischenfrage von Herrn Birkwald. Hintergrund meiner Antwort war, dass sich aktuell inhaltlich noch nichts Konkretes zu der Frage sagen ließ. Selbstverständlich ist es uns in der SPD ein wichtiges Anliegen, dass beide Elternteile für ihr Kind Sorge tragen können. Aus diesem Grund werden die Regelungen zu den so genannten temporären Bedarfsgemeinschaften auch nicht so bleiben wie in dem bisherigen Gesetzentwurf vorgelegt.

Das Bundearbeitsministerium hat hierzu bereits Ende Februar eine siebenseitige Neuregelung vorgelegt, die den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeschickt wurde. Auch Herrn Birkwald dürfte der Entwurf bekannt sein. Mal abgesehen davon, dass die Regelung sehr komplex ist, wird sie nach Auswertung der Stellungnahmen vermutlich noch weitere Änderungen erfahren. Ich wollte daher in meiner Antwort im Plenum nicht ins Detail gehen. Stattdessen werden wir uns in der kommenden parlamentarischen Beratung und Anhörung von Sachverständigen unter anderem mit der Problematik der temporären Bedarfsgemeinschaften eingängig befassen. Im Anschluss werden wir entsprechende Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz auf diesem Weg nachzubessern.

Die parlamentarische Beratung ist am vielversprechendsten, wenn sich die verschiedenen Fraktionen nicht einfach gegenseitig blockieren, sondern im Interesse der Betroffenen agieren. Eine solch konstruktive Zusammenarbeit wollte ich mit meiner Antwort anregen. Ich möchte Ihnen jedoch nochmals beipflichten, dass meine Antwort nicht ausreichend war. Insbesondere für Außenstehende wäre eine - wenn auch knappe - inhaltliche Kommentierung nachvollziehbarer gewesen.

Ich will Ihnen daher abschließend versichern, dass es nicht im Interesse der SPD-Bundestagsfraktion liegt, Alleinerziehende mit dem neuen Gesetz zur Rechtsvereinfachung zu belasten. Unser Ziel ist es folglich, im Laufe der Beratungen einen Änderungsantrag zur Regelung der temporären Bedarfsgemeinschaften vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke