Frage an Matthias Bartke bezüglich Verkehr

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Matthias Bartke
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Frage von Philipp P. •

Frage an Matthias Bartke von Philipp P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Bartke,

es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf

Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.

Meint es die SPD noch ernst mit einer Abkehr von der neoliberalen Agenda, wenn ja was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?

Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka

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SPD

Sehr geehrter Herr Ponitka,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Debatte um die Privatisierung der deutschen Autobahnen.

Auf das Paket zur Änderung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen haben sich alle 16 Landesregierungen und die Bundesregierung im Oktober und Dezember 2016 verständigt. Das Paket besteht aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes sowie einem Begleitgesetz.

Im Rahmen dieses Gesamtpakets wird um die Privatisierung deutscher Autobahnen debattiert. Diese Debatte wurde vom Finanzminister Schäuble (CDU) angestoßen. Er warb vor dem Haushaltsausschuss für die Gründung einer „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“, die Finanzierung, Bau und Betrieb von deutschen Autobahnen übernehme. Er wäre bereit gewesen, 49 Prozent an private Investoren zu verkaufe! Das haben wir, die SPD, allerdings schon verhindert, noch bevor das Gesetzgebungsverfahren den Bundestag erreicht hat.

Sehr geehrter Herr Ponitka, von Anfang an hat die SPD eine Privatisierung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen. Es ist uns schon gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke durchzusetzen. Im Grundgesetz selbst wird deswegen geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde ich mich intensiv mit der Frage auseinandersetzen, ob es trotz dieser strengen Regelungen noch etwaige Schlupflöcher für eine Privatisierung unserer Bundesfernstraßen bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke