Frage an Matthias Bartke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Matthias Bartke
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Frage von Iris P. •

Frage an Matthias Bartke von Iris P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Bartke,

warum hat sich das rot-grüne regierte Hamburg im Bundesrat am 7.7.2017 für eine Vertagung des Themas Vergütung für Berufsbetreuer*innen ausgesprochen?
Welche Chancen sehen Sie, dass das Thema Vergütung der Berufsbetreuer*innen noch in dieser Legislatur behandelt wird?
Was werden Sie im Falle Ihrer Wahl unternehmen, dass dieses sozial- und gesellschaftspolitisch wichtige Thema nicht erneut in der Versenkung verschwindet. Wir fürchten ernsthaft um unseren Berufsstand, wenn es nicht bald zu einer Erhöhung der Vergütung und einer qualitativen Entwicklung des Berufes kommt.

Zudem wüsste ich gern, warum sich in Hamburg offenbar niemand für das Thema der rechtlichen Betreuung zuständig fühlt und zu interessieren scheint. In der Betreuung geht es schließlich um die Sicherung und Wahrung von Menschenrechten für Menschen mit Störungen in der Selbstsorgekompetenz ( z.B. durch psychische und seelische Erkrankungen).

Es grüßt Sie

I. P.

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SPD

Sehr geehrte Frau P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Als zuständiger Berichterstatter meiner Fraktion für den Themenbereich „Rechtliche Betreuung“ liegt mir die verbesserte Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer sehr am Herzen.

Wie Sie vielleicht wissen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in dieser Wahlperiode zwei Forschungsgutachten in Auftrag gegeben, welche die Qualität der rechtlichen Betreuung und den Erforderlichkeitsgrundsatz in der betreuungsrechtlichen Praxis untersuchen. Auf Basis der zu erwartenden Ergebnisse soll in der nächsten Legislatur eine grundlegende Strukturreform durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch das Vergütungssystem überprüft werden. Mir ist die besondere Dringlichkeit einer Vergütungserhöhung bekannt. Ich habe mich daher erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Frage prioritär behandelt wird.

Die Zwischenergebnisse zum Vergütungssystem liegen in offizieller Fassung seit Anfang dieses Jahres vor. Wir haben im Bundestag auf Grundlage dieser Ergebnisse eine Vergütungserhöhung um 15% beschlossen. Leider hat der Bundesrat den zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zuletzt vertagt. Ich hatte im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses und auch danach mehrfach bei den Ländervertretern in persönlichen Gesprächen, Gesprächsrunden und Briefen für die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf geworben.

In Hamburg ist Justizsenator Till Steffen für die Vergütungserhöhung von Berufsbetreuerinnen und -betreuern zuständig. Er hat eine der bevorstehenden Qualitäts- und Strukturdebatte vorgezogene Vergütungserhöhung abgelehnt, da er vor allem die Betreuungsvereine begünstigen will und die vorliegenden Zwischenergebnisse zum Vergütungssystem als unzureichend ablehnt.

Ich teile seine Meinung ausdrücklich nicht und habe ihm das sowohl schriftlich als auch mündlich mitgeteilt. In der nächsten Wahlperiode werde ich mich daher weiter dafür einsetzen, dass die Vergütungserhöhung schnellstmöglich von Bund und Ländern beschlossen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke