Frage an Matthias Bartke bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Matthias Bartke
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Frage von Franziska S. •

Frage an Matthias Bartke von Franziska S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Bartke,

was hat Sie dazu bewogen, gegen die Aufhebung der Verjährung von cum-ex-Straftaten zu stimmen? Halten Sie es für sinnvoll, dass große Teile dieses massiven Steuerdiebstahls unbestraft bleiben ?

Mit freundlichen Grüßen
F. Schultz

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SPD

Sehr geehrte Frau Schultz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu den Cum-Ex-Geschäften. Eines vorweg: Sie haben natürlich völlig Recht damit, sich über diese üblen Tricksereien zu ärgern. Ich tue das auch. Diese Art von Geschäftemacherei ist hochgradig verwerflich und zeigt, wie weit Teile der Finanzbrache bereit sind zu gehen, um ihre Profite auf dem Rücken der Allgemeinheit zu maximieren.

Wir haben im Juni 2020 ein Gesetz verabschiedet, dass sicherstellen soll, dass für alle Fälle schwerer Steuerhinterziehung (auch Cum-Ex), die nach dem 1. Juli 2020 verjähren, trotz Verjährung die hinterzogene Steuer eingezogen werden kann. Gleichzeitig haben wir auch die Verjährungsfrist bis zu 30 Jahren verlängert.

Manche fordern jetzt, wir hätten Regelungen treffen sollen, die auch rückwirkend gültig sind, für Fälle die bereits vor dem 1. Juli 2020 verjährt sind. Bisher ist jedoch noch keiner dieser Fälle bekannt. Eine solche Rückwirkung auf bereits verjährte Fälle könnte zudem verfassungswidrig sein. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt gerade eine Klage bezüglich der Rückwirkung von Vermögensabschöpfungen, deren Ausgang gravierende Auswirkungen auf die Frage der Rückwirkung von Einziehungen von Geldern aus Fällen von Steuerhinterziehung (etwa Cum-Ex) haben könnte.

Hätten wir also ein Gesetz beschlossen, dass sämtliche, also auch möglicherweise bereits verjährte, Fälle umfasst wäre im Falle einer Verfassungswidrigkeit das gesamte Gesetz gekippt worden. Auch sämtliche hinterzogenen Steuern aus nach dem 1. Juli 2020 bis zum Gerichtsentscheid verjährten Fälle wären nicht mehr einziehbar. Das wollten wir verhindern und haben zunächst die Rechtssicherheit für alle Fälle ab dem 1. Juli beschlossen.

In Anbetracht der Erwartung dieser Gerichtsentscheidung, haben wir nun zunächst die Gelder für Fälle, die nach dem 1. Juli 2020 verjähren, gerettet. Dabei bleiben wir aber nicht stehen.

Als zweiten Schritt hat das Bundesjustizministerium in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet, der auch die Einziehung bereits vor 1. Juli 2020 verjährter Fälle ermöglichen soll. Dieser Gesetzentwurf befindet sich bereits in der regierungsinternen Abstimmung mit allen beteiligten Ministerien. Und im Gegensatz zum Gesetzesentwurf von Grünen und Linken geht es hier nicht nur um Steuerhinterziehung, sondern etwa auch um das Thema Zollschuld. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist hier also weitergehender.

Sollte dieses Gesetz später doch vom Verfassungsgericht gekippt werden, sind durch die Regelungen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes die Gelder aus Fällen, die nach dem 1. Juli 2020 verjährt sind oder verjähren, weiterhin einziehbar. Somit können wir verhindern, dass die ergaunerten Steuergelder bei den Cum-Ex-Verbrechern bleiben. Stattdessen sollen Sie zurück in die staatlichen Kassen kommen, wo sie für wichtige Aufgaben wie Soziales, Gesundheit, Bildung und Umweltschutz eingesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke