Würde zum Schutz bester Agrarflächen die neue VwV Boden als mögliche gesetzliche Grundlage dienen und diese in die Stufe mit hoher Bedeutung einordnen, bzw. als Vorrangflur in die Regionalplanung?

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Matthias Gastel
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Frage von Rolf K. •

Würde zum Schutz bester Agrarflächen die neue VwV Boden als mögliche gesetzliche Grundlage dienen und diese in die Stufe mit hoher Bedeutung einordnen, bzw. als Vorrangflur in die Regionalplanung?

Wie lässt sich der zunehmende Flächenfraß stoppen?
Am 1.4. trat die neue Verw.-Vorschrift „VwV Standortseignungskartierung und Bodenbilanz“ in Kraft. In der Regional- und Bauleitplanung haben selbst die besten Agrarflächen bisher lediglich eine mittlere Bedeutung mit der Begründung, dass es dafür keine gesetzliche Schutzkategorie gibt.
Gebiete für Landwirtschaft werden lediglich als Vorbehaltsgebiete eingeordnet. Hier haben andere raumbedeutsame Nutzungen bei der Abwägung ein besonderes Gewicht. Gebiete für Landwirtschaft können also „wegabgewogen“ werden. Anders bei Vorranggebieten: hier sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen. Dann handelt es sich um Ziele der Regionalplanung, also um verbindliche Vorgaben. Bauleitpläne sind diesen Zielen anzupassen. Würden die besten Agrarflächen der Vorrangflur in der Regionalplanung als Vorranggebiete festgelegt, wären sie damit Ziele der Regionalplanung und könnten damit als verbindliche Vorgaben nicht mehr „wegabgewogen“ werden.

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Vielen Dank für Ihre Frage. Die Reduzierung des Flächenverbrauchs hin zu einer Flächenkreislaufwirtschaft, bei der letztlich kein Nettoflächenverbrauch an Boden mehr benötigt wird, ist für uns Grüne ein wichtiges Anliegen (vgl. auch unser Wahlprogramm, S. 135). Im Koalitionsvertrag konnten wir die Reduzierung des Flächenverbrauchs auf das 30-ha-Ziel bis spätestens 2030 festschreiben.

Der stärkere Schutz von besten Agrarflächen kann dafür eine Maßnahme sein. Die von Ihnen erwähnte "VwV Standortseignungskartierung und Bodenbilanz" des Landes Baden-Württemberg stellt eine Punkteskala für die Bewertung von Landwirtschaftlichen Flächen auf und schafft mit der Kategorie "Vorrangflur" eine Kategorie für besonders landbauwürdige Flächen (Abschnitt 5.1.2.4 der VwV). Inwiefern diese Kategorie der "Vorrangflur" Auswirkungen auf die Regionalplanung und die Einstufung von besten Agrarflächen als Vorranggebiete durch die jeweils zuständigen Behörden hat, können die zuständigen Behörden besser einschätzen als ich.

Unabhängig dieser sehr spezifischen Frage, möchte ich Ihnen versichern, dass die Reduzierung des Flächenverbrauchs ein wichtiges Ziel für uns Grüne ist.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel

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