Gilt das Gebot sinngemäßer Darstellung auch für die CDU?

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Matthias Hauer
CDU
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Frage von Thomas G. •

Gilt das Gebot sinngemäßer Darstellung auch für die CDU?

Sehr geehrter Herr Hauer,
sie bemängeln (offenbar zu Recht) die sinnentstellende Darstellung eines Zitates von Herrn Merz (der Hauptgegner der CDU (in dieser Bundesregierung) seien die Grünen) durch den WDR, der sich dafür mittlerweile entschuldigt hat.
Gilt der Anspruch auf sinngemäße Darstellung auch für die CDU? Wie stehen Sie dazu, dass Herr Spahn von "Habecks Wärmepumpenzwang" spricht (heute journal update vom 14.6.2023, nachzuhören in der zdf-Mediathek), obwohl es keinen Wärmepumpenzwang gibt? Wird sich Herr Spahn - wie der WDR - für diese sinnentstellende Darstellung entschuldigen?
Ich habe ihn dazu selbst angeschrieben und bisher keine Antwort erhalten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ampel hat mit dem Chaos rund um das GEG Millionen Bürgerinnen und Bürger enorm verunsichert – das liegt zum einen an dem vollkommen vermurksten Verfahren (bei dem das Bundesverfassungsgericht gerade rechtzeitig die Notbremse gezogen hat), zum anderen an dem unausgegorenen Gesetzentwurf an sich.

Der Akzeptanz für den Klimaschutz hat die Ampel damit jedenfalls schweren Schaden zugefügt. Um diese nötige Akzeptanz zu schaffen, brauchen wir eine Wärmewende mit und nicht gegen die Menschen. Diesem Ziel stünde das einseitige Setzen auf die Wärmepumpe – auch ohne Zwang – entgegen. Stattdessen sollten technologieoffen die Potentiale aller klimafreundlichen Lösungen genutzt werden. Dies haben Jens Spahn und die Unionsfraktion zurecht mehrfach kritisiert.

Die Bundesregierung sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass nehmen, innezuhalten und einen neuen Anlauf für ein Heizungsgesetz – auch in der Sache – zu starten. Wir sind für konstruktive Gespräche offen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Hauer

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