Frage an Matthias Kollatz bezüglich Finanzen

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Matthias Kollatz
SPD
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Frage von Dirk W. •

Frage an Matthias Kollatz von Dirk W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr Kollatz-Ahnen!

Nach einer Entscheidung des BVerwG ist die Besoldung der Beamten des Landes Berlins verfassungswidrig (Details sind Ihnen sicherlich bekannt).

Mich interessiert es nun, wie Sie als Vertreter der SPD Berlin mit dieser Entscheidung umzugehen gedenken.

- Wann wird die Besoldung wieder verfassungsgemäß sein?
- Muss jeder einzelne Beamte eine Nachzahlung einklagen?
- Die Bezahlung ist seit Jahren offensichtlich verfassungswidrig. Wird die Nachzahlung auch die entsprechenden Jahre abdecken?
- Hat das Land schon Rücklagen gebildet, falls das BVerfG die Entscheidung des BVerwG bestätigen sollte?

Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

D. W.

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Nach einer Entscheidung des BVerwG ist die Besoldung der Beamten des Landes Berlins verfassungswidrig (Details sind Ihnen sicherlich bekannt).

Mich interessiert es nun, wie Sie als Vertreter der SPD Berlin mit dieser Entscheidung umzugehen gedenken.

Zwei kurze Vorbemerkungen zu ihrer Frage:
1. Die Senatsverwaltung für Finanzen entwickelt gerade ein Konzept, um die Berliner Besoldung bis 2021 an den Durchschnitt der anderen Bundesländer anzupassen. Bereits dieses Jahr hat der Senat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der für die Berliner Beamtinnen und Beamten ein Plus von 279 Mio. EUR in den nächsten zwei Jahren bedeutet, ab 2019 dann von rund 289 Mio. EUR jährlich. Das sind im Durchschnitt 2,8% mehr Besoldungs- und Versorgungsbezüge in diesem, und 3,2% im nächsten Jahr, von denen 0,2% in die Versorgungsrücklage fließen. Das bedeutet die Abkehr von einem Berliner Sonderweg, zu dem wir aufgrund unserer Verschuldung und als Konsolidierungsland verpflichtet waren.
2. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Besonderen das Abstandsgebot bei den niedrigen Besoldungsgruppen betont. Gerade hier hat Berlin besonders große Angleichungsschritte unternommen:
• Zum Beispiel beträgt das Plus bei Gerichtsdienern [A4] rund 9,4%
• Für Polizistinnen und Polizisten geht es um rd. 7,8% nach oben

Nun zu ihren Fragen:

- Wann wird die Besoldung wieder verfassungsgemäß sein?
Die Besoldung des Landes Berlin ist verfassungsgemäß. Der Landesgesetzgeber legt die Höhe der Besoldung gesetzlich fest. Nur das Bundesverfassungsgericht besitzt die Kompetenz, die getroffenen Besoldungsregeln wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG für mit dem Grundgesetz unvereinbar zu erklären. Das ist nicht die Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts. Deshalb hat das BVerwG einen sogenannten Vorlagebeschluss verfasst, es entscheidet nicht selbst.
Aus der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG lässt sich auch nicht unmittelbar eine Verfassungs-widrigkeit der Besoldung herauslesen. Bei der Bewertung der Besoldung sächsischer Beamten im Mai 2015 wurden fünf Parameter festgelegt, von denen drei erfüllt sein müssen, damit eine verfassungswidrige Besoldung vorliegt. In einer zweiten und dritten Stufe werden diese weiter geprüft und unter anderem mit kollidierenden verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung abgewogen.
Nach Prüfung der Senatsverwaltung für Finanzen sind weniger als drei Kriterien erfüllt. Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht so gesehen. Bei gleichbleibender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt also keine verfassungswidrige Besoldung vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung hingegen Kriterien neu und abweichend vom Bundesverfassungsgericht gewichtet.

- Muss jeder einzelne Beamte eine Nachzahlung einklagen?
Grundsätzlich ja. Eine Ausgleichsverpflichtung besteht nur bei Beamtinnen und Beamten, die zeitnah, d.h. während des laufenden Haushaltsjahres, ihren Anspruch gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht haben.

- Die Bezahlung ist seit Jahren offensichtlich verfassungswidrig. Wird die Nachzahlung auch die entsprechenden Jahre abdecken?
Ihre persönliche Ansicht zur Verfassungswidrigkeit der Besoldung teile ich wie gesagt nicht. Zu Ihrer Frage: Anspruch hat grundsätzlich nur, wer Widerspruch eingereicht hat oder versucht, seinen An-spruch gerichtlich durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht kann sich in seinem Urteil mit dieser Frage beschäftigen – falls es zuvor die Verfassungswidrigkeit der Besoldung feststellt.

- Hat das Land schon Rücklagen gebildet, falls das BVerfG die Entscheidung des BVerwG bestätigen sollte?
Nein. Das Land Berlin wird aber die konkrete Entscheidung des BVerfG umsetzen.

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