Frage an Matthias Miersch bezüglich Soziale Sicherung

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Matthias Miersch
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Frage von Hermann W. •

Frage an Matthias Miersch von Hermann W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Dr. Matthias Miersch,

ich habe ein Anliegen was den Bereich sozialem angehört. Aus den Reihen meiner eigener Familie ist mir ein Fall der sozialen Ungerechtigkeit aufgefallen, der aus einer Gesetzteslücke resultiert. So ist der Fall dass ein Familienmitglied studiert und alleinerziehende Mutter mit zwei kindern ist. Aufgrund ihres Alters hat sie keine Ansprüche auf Bafög. Zudem kann sie auch kein ALG beziehen weil ihr Status als Studierende als nicht vermittelbar gilt. Deshalb ist sie gezwungen um die Existenz zu sichern einen Job auszuüben und zählt somit in die Sozialkasse ein die ihr selber nicht zusteht. Da der Vater der ALG II bezieht keine Unterhalt bezahlt ist der Geldbeutel ziemlich knapp und der Antrag auf Unterhaltshaltsersatzzahlung vom Jobcenter ist seit geraumer Zeit im laufen doch es ist nicht sicher ob dieser bewilligt wird. Ihr Sohn 17 Jahre alt hat nun einen Nebenjob (450€ Basis) neben der Schule begonnen weil er auf Grund der problematischen finanziellen Situation wenig Taschengeld oder sonstiges erhält. Nun aber möchte das Jobcenter was Zuschüsse im geringen Rahmen zahlt die Höhe des Gehalts von den Zuschüssen abziehen was die Existenz Situation fast unmöglich macht. Wenn die alleinerziehende Mutter ihr Studium aber abbrechen würde ( es dauert noch ein halbes Jahr) wäre alles kein Problem das sie so ALG etc. erhalten würde. Und da stell ich mir die Frage ob dass der Sinn hinter der Sache sein kann. Denn es ist eine höchste Ungerechtigkeit dass das nicht arbeiten und abbrechen des Studiums dato eine bessere finanzielle Situation ergeben würde als das volle Engagement der alleinerziehenden Mutter. Deshalb bitte ich Sie und die SPD sich mit diesem sozialem Problem zu befassen. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen weil diese Ungerechtigkeit so nicht existieren darf.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Fall, den Sie schildern, scheint sehr komplex zu sein. Aus der Ferne möchte ich mir daher nicht anmaßen, Ihnen eine entsprechende fachliche Einschätzung seitens meiner zuständigen Fachkolleg*innen zukommen zu lassen. Um den von Ihnen geschilderten Sachverhalt konkreter beantworten zu können, müsste ich daher alle Details dieses Falles kennen. Sollte die von Ihnen erwähnte Frau aus den Reihen Ihrer Familie Interesse an einer weitergehenden Rückmeldung haben, kann Sie sich gern unter matthias.miersch@bundestag.de an mich wenden.

Erlauben Sie mir unabhängig davon noch ein paar allgemeine Ausführen zum BAföG:
Grundsätzlich gibt es beim BAföG eine Altersgrenze. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen für Absolventen des zweiten Bildungsweges oder für Auszubildende, die Kinder erziehen. Ich finde, dass bei der Ausgestaltung des BAföG einiges getan werden muss. Sie haben Recht, dass es nicht erklärbar ist, wenn das Abbrechen des Studiums zu einer besseren finanziellen Situation führen würde als das zügige Beenden des Studiums. Die Förderung muss stärker auf neue Lebenssituationen ausgerichtet und das BAföG an die vielfältigen Bildungswege angepasst werden. Dazu gehört nicht nur eine Erhöhung der Fördersätze, sondern auch eine deutliche Anhebung der Altersgrenze und eine Flexibilisierung der Förderansprüche – zum Beispiel für Teilzeitstudien und Weiterbildungs-Master. Das forderte die SPD in ihrem Wahlprogramm und dafür kämpfte sie in den Koalitionsverhandlungen. Als Fraktion haben wir erreicht, dass im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dass das BAföG für Schüler und Studierende und das Meister-BAföG ausgebaut und deutlich verbessert wird. Zurzeit setzen wir uns dafür ein, dass die vereinbarten Verbesserungen sich auch im Bundeshaushalt wiederfinden. So sind in der aktuellen Haushaltsplanung für weitere Verbesserungen beim Bafög und in der Fortbildungsförderung bis 2021 rund 1,35 Milliarden Euro vorgesehen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung sollte dem Deutschen Bundestag rasch eine Gesetzesnovelle vorlegen, damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte BAföG-Reform schnell beschlossen werden kann und die Verbesserungen schnell in Kraft treten können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Miersch

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