Welche Verpflichtungen bringt das Beamtenverhältnis mit sich gegenüber der Anstellung von Arbeitnehmer und würden Beamte Ansprüche erwerben und welche, wenn sie in die Sozialkassen einzahlen würden.
Soweit ich informiert bin ist die Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung zumindest angedacht.
Dagegen hat die Bundesregierung Bedenken und auch Bedenken gegen ein einheitliches Alterssicherungssystem von Rente und Pension, was sie mit den Unterschieden in der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung begründet.
Die Unterschiedlichkeiten sind nicht wegzureden, aber deren Hintergründe sollten beleuchtet werden.
Insofern wäre es interessant, zu wissen, welche grundlegenden Verpflichtungen sich aus dem Beamtenverhältnis für Beamte ergeben und darüber hinaus, welche Ansprüche sich herleiten lassen würden, bei deren Einbeziehung in die Rentenversicherung bzw. in ein einheitliches Alterssicherungssystem und zudem in welcher Höhe Versorgungslasten damit verbunden wären.
Sehr geehrte Frau U-B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Daraus folgen besondere Pflichten, die über die Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hinausgehen. Beispielsweise: die Verpflichtung auf das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung, eine gesteigerte Loyalitäts-, Neutralitäts- und Mäßigungspflicht, das Streikverbot, besondere Versetzbarkeit und Mobilität sowie ein eigenständiges Disziplinar- und Dienstunfallrecht. Spiegelbildlich erwachsen aus diesem besonderen Verhältnis auch besondere Pflichten des Staates: die Fürsorge- und Alimentationspflicht. Sie umfasst u.a. die amtsangemessene Besoldung, eine verlässliche Absicherung bei Krankheit und eine lebenslange, amtsangemessene Versorgung im Ruhestand einschließlich Hinterbliebenenversorgung.
Nichtsdestotrotz befürwortet die SPD eine perspektivische Erwerbstätigenversicherung für alle, also eine Rentenversicherung, in die möglichst alle Erwerbstätigen einbezogen werden, einschließlich auch Politiker und Beamter. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dies zwischen den Koalitionspartnern hoch umstritten ist.
Mit dem Rentenpaket hat die Bundesregierung im letzten Jahr das Rentenniveau bis 2031 stabilisiert, Betriebsrenten gestärkt, die Aktivrente eingeführt und die Mütterrente vollendet. Weiterhin hat das Kabinett Eckpunkte zur Reform der privaten Altersvorsorge, sowie einer Frühstart-Rente beschlossen.
Außerdem haben wir nun eine Expertenkommission aus Wissenschaft und Politik eingesetzt, die sich nun mit unterschiedlichen Reformansätzen auseinandersetzen wird, etwas zum Renteneintrittsalter, zur Rentenentwicklung und eben auch zur Einbeziehung weiterer Gruppen und Einkommensarten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Kommission wird im zweiten Quartal diesen Jahres Ergebnisse liefern, die wir dann im Bundestag final diskutieren werden.
Sehr geehrte Frau U.-B., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch
