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Wird der Bundestag den restriktiven Mischkonsum-Vorstoß des Bundesrats aufgreifen?

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Matthias Mieves
SPD
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Frage von Louis S. •

Wird der Bundestag den restriktiven Mischkonsum-Vorstoß des Bundesrats aufgreifen?

Lieber Herr Mieves,

Leider kommt weiterhin keine Ruhe in das Thema. Heute hat der Bundesrat einen Entschluss angenommen, der den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr auch unterhalb der Grenzwerte verbieten soll, und dies sogar für Personen, die außerhalb des Straßenverkehrs beide Substanzen konsumieren. Die Aufnahme des Mischkonsums in Anlage 4 der FeV würde faktisch zu Zuständen wie vor der 3,5ng Grenze führen, als viele Menschen ihre Fahrerlaubnis trotz fehlender Fahrt unter Rauscheinfluss verloren. Eine Generalverdächtigung von Konsumenten, die etwa ein Bier zu einem Joint trinken, darf es nicht geben. Zumal der EKOCAN-Zwischenbericht keine erhöhte Verkehrsgefahr festgestellt hat. Dennoch wurde, eingebracht von einem BSW-Verkehrsminister, ein restriktiver Entschluss gefasst. Werden Sie das Thema im Bundestag aufgreifen? Und ist Mischkonsum nicht bereits nach KCanG untersagt?

MfG

Louis S.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Auch ich habe die Debatte, den Alternativvorschlag Thüringens zum MedCanG sowie die Abstimmung im Bundesrat am vergangenen Freitag sehr aufmerksam verfolgt. An dieser Stelle möchte ich auf meine früheren Antworten hier auf Abgeordnetenwatch verweisen. Gespräche zum MedCanG auf Bundestagsebene haben bislang noch nicht stattgefunden.

Zu Ihrem konkreten Punkt, der Entschließung des Bundesrates zu einem möglichen Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr auf Antrag der Länder Brandenburg und Thüringen, kann ich zum aktuellen Zeitpunkt Folgendes festhalten:

Diese Entschließung ist nicht Teil des Gesetzgebungsverfahrens zum MedCanG. In der entsprechenden Bundesrats-Drucksache (514/25 vom 21.11.2025) heißt es unter Punkt 3 ausdrücklich, dass der Bundesrat die Bundesregierung bittet, die Auswirkungen des Mischkonsums von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln – insbesondere Alkohol – wissenschaftlich eingehender zu untersuchen. Auf dieser Grundlage sollen dann mögliche Anpassungen im Straßenverkehrsrecht geprüft werden.

Ob es künftig zu einem eigenen Gesetzgebungsverfahren zum Thema Mischkonsum kommen wird, kann ich heute nicht sagen. Sollte die Bundesregierung jedoch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wird sich der Deutsche Bundestag wie in jedem anderen Gesetzgebungsverfahren damit befassen.

Ich möchte außerdem anmerken, dass ich die Zuständigkeit bei diesem Thema überwiegend bei den Kolleginnen und Kollegen im Verkehrs- und Rechtsausschuss sehe. Wichtig ist mir jedoch, dass wir bei allen Fragen rund um Konsum und Verkehrssicherheit auf eine solide wissenschaftliche Grundlage setzen.

Herzliche Grüße

Matthias Mieves

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