Frage an Matthias W. Birkwald bezüglich Soziale Sicherung

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Matthias W. Birkwald
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Frage von Gerd H. •

Frage an Matthias W. Birkwald von Gerd H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Birkwald,

nachdem nun auch der CDU-Parteitag beschlossen hat, die bisherige Regelung zur Verbeitragung von Betriebsrenten zu korrigieren, steigen wohl die Chancen, dass es hier zu einer Veränderung kommen wird. Veränderung heißt aber erfahrungsgemäß nicht immer auch Verbesserung für die Betroffenen.
Mitunter wurden ja in der jüngsten Vergangenheit unter Einfluss der von den Krankenkassen honorierten Wissenschaftler Argumente konstruiert, die schon allein dem gesunden Menschenverstand nicht zugänglich sind. So hat das Betriebsrentengesetz festgelegt, dass eine betriebliche Altersversorgung auch dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung leistet. Dabei sei es unerheblich, ob diese Beiträge bereits mit SV-Beiträgen belegt wurden. Diese Anteile und Beiträge gelten nicht als private Anteile (!?!?!? - Beiträge aus dem Nettolohn sind keine privaten Anteile!?!?!) . Private Anteile werden es erst dann, wenn der Direktversicherungs-Vertrag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses vom ehemaligen AN als VN übernommen wurde und bis zum Eintritt des Versicherungsfalles fortgeführt wurde.
So kommt es, dass ich auf Beiträge, die ich aus meinem Nettolohn entrichtet habe, nach Auszahlung der Direktversicherung noch einmal den vollen KV/PV Beitrag entrichten muss. Im Grunde ist es der dreifache Beitrag eines normalen Arbeitnehmers und dazu noch auf selbst einbezahlte Beiträge-aus meinem Nettolohn.

Deshalb wäre meine Bitte, dass Sie darauf achten, dass bei der absehbaren Gesetzesänderung nicht nur die sogenannte doppelte Verbeitragung aus dem ausgezahlten Versicherungsvertrag unterbunden wird, sondern vor allem auch die nochmalige Verbeitragung der aus dem privaten Nettolohn (!) eingezahlten Raten zur Direktversicherung..
Welche der bekannten Variante(n) der Gesetzesänderung in dieser Sache favorisieren Sie bzw. Die Linken ?

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Für meine Antwort auf Ihre Frage habe ich zunächst abgewartet, welchen Regelungsvorschlag der Bundesgesundheitsminister vorlegen wird.
Sie haben völlig Recht: Viele Betroffene wurden dreifach verbeitragt. Mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf würde, sofern es dabei bliebe, auf alle Versorgungsbezüge unabhängig von der Vertragsgestaltung nur noch der halbe Krankenkassen- und Zusatzbeitrag gezahlt werden müssen. Das ist ein erster guter Schritt, den meine Fraktion und ich unterstützen. Warum? Würde dieser Referentenentwurf geltendes Recht, dann müsste ein durchschnittlicher Betriebsrentner mit einer Betriebsrente von 300 Euro bei 17 Jahren Laufzeit ca. 4700 Euro weniger an Krankenkassenbeiträgen zahlen als bisher. Das ist gut, aber das reicht uns LINKEN wegen des vorherigen Unrechts nicht aus. Wir fordern zusätzlich einen echten Freibetrag statt der bisherigen Freigrenze. Das würde den Betriebsrentner aus unserem Beispiel um weitere 2.500 Euro entlasten! Teile der SPD-Fraktion und die Mittelstandsvereinigung der CDU unterstützen diese Forderung, aber dennoch ist im Referentenentwurf davon leider nichts zu lesen!
Ich fordere die Koalition auf, dies im weiteren Beratungsprozess in den Gesetzentwurf aufzunehmen.
Zu dem Koalitionsstreit um die Finanzierung sage ich:
Sorry, die Steuerquellen sprudeln und die Krankenkassen stehen finanziell sehr gut da, nicht zuletzt auch, weil die Betriebsrentnerinnen und -rentner seit 2004 mit bis zu sechs Milliarden Euro jährlich die Kassen saniert haben.
Deshalb ist der Streit um die Finanzierung nichts anderes als der Versuch von Jens Spahn, der SPD den Schwarzen Peter zuzuschieben. Dass diese Koalition sogar hier ein unprofessionelles Schmierentheater aufführt ist unglaublich!
Stattdessen muss sich der Gesundheitsminister fragen lassen, warum er sich einer angemessenen Entschädigung der Direktversicherten für 15 Jahre ungerechter Doppelverbeitragung komplett verweigert!

Die Direktversicherungsgeschädigten haben seit 2004 die Krankenkassen mit aktuell sechs Milliarden Euro pro Jahr saniert. Sie sollten wenigstens in Zukunft keinen einzigen Cent mehr zahlen müssen. Ich fordere, dass alle jene Betroffenen mit Direktversicherungsverträgen aus dem Jahr 2004 und älter, dass sie dafür gar keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen sollen müssen.

Die ganze Debatte ist aber aktuell in großer Bewegung und wir LINKEN werden - wenn dann der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegen werden wird - unsere Position noch einmal neu darauf abstimmen. Rufen Sie doch einfach in den kommenden Wochen einmal in meinem Büro an.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Matthias W. Birkwald

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