Werden Sie auch ohne gesetzliche Vorgabe Ihre Kontakte und Treffen mit Interessenverbänden (Lobbyorganisationen, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgeberverbänden) offen legen?

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Merle Spellerberg
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Frage von Philipp R. •

Werden Sie auch ohne gesetzliche Vorgabe Ihre Kontakte und Treffen mit Interessenverbänden (Lobbyorganisationen, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgeberverbänden) offen legen?

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Bereits vor meiner Wahl zur Abgeordneten des Deutsche Bundestages habe ich mich ausführlich damit auseinandergesetzt, wie ich meine Arbeit im Bundestag transparent und nachvollziehbar machen kann. Weil ich der Überzeugung bin, dass gute politische Arbeit nur gelingen kann, wenn sie für die Bürger*innen transparent ist, habe ich das sog. "Transparenzversprechen" auf abgeordnetenwatch.de abgegeben, das beinhaltet folgenden Selbstverpflichtung für meine Arbeit: 

1. Ich werde mich für ein Verbot von Unternehmenspenden an Parteien einsetzen.

2. Ich werde mich für eine unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz einsetzen. Die Prüfinstanz würde Transparenz-Angaben von Abgeordneten sowie die Angaben im Lobbyregister kontrollieren.

3. Ich werde mich dafür einsetzen, dass Lobbyist:innen ihre Kontakte mit Bundesregierung und Mitgliedern des Bundestags im Lobbyregister dokumentieren müssen.

Aber es beinhaltet eben auch, dass ich meine eigene Arbeit nachvollziehbar mache:

4. Ich verpflichte mich, während meiner Mandatszeit jährlich die Steuermittel, die für meine Abgeordnetentätigkeit zur Verfügung stehen, offenzulegen.

5. Ich verpflichte mich, nach der Wahl Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (gemäß der Definition im Bundeslobbyregistergesetz) offenzulegen. Hierzu gehören beispielsweise Vertreter*innen von Unternehmen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen.

Diese Informationen zu meiner eigenen Transparenz werden veröffentlich, sobald mein Team vollständig ist. 

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