Wie beurteilen Sie insgesamt die Rolle von Abschiebungen als Mittel des Strafvollzugs, sind diese sinnvoll? Wie stehen Sie zu Abschiebungen allgemein, sind sie notwendig?

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Merle Spellerberg
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Frage von Oliver S. •

Wie beurteilen Sie insgesamt die Rolle von Abschiebungen als Mittel des Strafvollzugs, sind diese sinnvoll? Wie stehen Sie zu Abschiebungen allgemein, sind sie notwendig?

Im Kandidat*innencheck des MDR äußern Sie sich zum Thema Abschiebungen insoweit, dass Straftäter*innen nicht in Kriegsgebiete abgeschoben dürfen.
Das ist eine spezifische Aussage, ich hätte gerne eine Aussage zum Gesamtkomplex "Abschiebungen" auch von nicht straffällig gewordenen, und auch nicht nur auf Kriegsgebiete beschränkt.

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Zur ersten Frage: Abschiebungen sind kein Mittel des Strafvollzuges und dürfen dies niemals werden. Aufenthaltsrecht und Strafrecht sind zwei getrennte Rechtsbereiche und das ist auch gut so. Wer straffällig wird, wird sich vor einem Gericht verantworten und eine Strafe erhalten. Diese Strafe darf jedoch niemals das Leben der betroffenen Person gefährden, und das wäre bei Abschiebungen in Kriegs- und Krisenländer der Fall.

Zur zweiten Frage: Abschiebungen sind immer furchtbar für die betroffenen Menschen und kein Mensch ist illegal. Umso wichtiger ist die Ermöglichung des sogenannten Spurwechsels. Beim sogenannten Spurwechsel handelt es sich um die Frage, wann und ob der Zweck des Aufenthalts gewechselt werden kann, etwa von der Asylantragsstellung zur Ausbildung. Es geht insbesondere um Menschen, die die Voraussetzungen anderer Aufenthaltstitel erfüllen, etwa aufgrund eines im Heimatland oder in Deutschland erworbenen Berufsabschlusses. Dazu sollen Menschen mit Duldung, die fünf (bei Jugendlichen und Familien mit minderjährigen Kindern drei) Jahre hier leben, sollen schneller einen Aufenthaltstitel bekommen. Des Weiteren deckt unser momentanes Asylrecht etwa die Flucht aufgrund von Folgen der Klimakrise nicht ab, entsprechend brauchen wir einen Europäischen Klimapass für Menschen, die ihre Heimat aufgrund der Klimakrise verlieren und auch nicht zurückkehren können. Auch Gewalt oder Verfolgung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Identität müssen berücksichtigt werden. Ebenso lehnen wir das Konzept sogenannter sicherer Drittstaaten ab. Wir sind zudem dem besonderen Schutz der Familie nach dem Grundgesetz verpflichtet, daher wollen wir Familiennachzug zu Schutzberechtigten entbürokratisieren und auch Geschwisternachzug ermöglichen. Wenn eine Person nach Ausschöpfung aller humanitären Möglichkeiten jedoch kein Bleiberecht zugesprochen wird, ist eine Abschiebung im Einzelfall nicht ausgeschlossen.

Wie in Ihrer Frage erwähnt ist es mir wichtig, dass Abschiebungen in Kriegs- und Krisenländer zu beenden sind, der Abschiebestopp nach Syrien und Afghanistan bundesweit wieder einzusetzen ist. Wir treten dafür ein, dass es keine Zusammenarbeit mit syrischen Behörden für Abschiebungen geben und die Abschiebepartnerschaft mit Afghanistan beendet wird. Die Ausweisung sicherer Gebiete darf keine Grundlage für Rückführungen in unsichere Länder begründen.

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