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Antwort ausstehend von Michael Frieser CSU
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Antwort 07.08.2026 von Michael Frieser CSU

Wenn Sie im Jahr 2025 die Nebenkostenabrechnung für 2024 erhalten haben, tragen Sie z.B. die darin enthaltenen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2025 ein. Da der Vermieter verpflichtet ist, diese im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung zu stellen, gibt es keine zeitlichen Konflikte.

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Antwort 07.08.2026 von Michael Frieser CSU

Eine generelle, automatisierte Auswertung verschlüsselter Kommunikation ohne konkreten Anlass sehe ich kritisch.

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Antwort 22.07.2026 von Michael Frieser CSU

Grundsätzlich lehnen CDU und CSU Leihmutterschaften ab.

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Antwort 14.07.2026 von Michael Frieser CSU

m Sinne eines ausgewogenen Kompromisses zwischen Auskunftsrechten sowie dem besseren Schutz kritischer Infrastruktur und Anforderungen der Spionage- und Terrorabwehr wollen wir das Informationsfreiheitsgesetz daher maßvoll reformieren. Wir wollen das Gesetz verständlicher und transparenter gestalten und die Auskunftsrechte auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse fokussieren.