Antwort ausstehend von Michael Kießling CSU
Antwort 07.08.2026 von Michael Kießling CSU
Ich kann Ihren Hinweis auf die Einordnung von Zigarren als Genuss- und Kulturgüter nachvollziehen.
Antwort ausstehend von Michael Kießling CSU
Antwort 07.08.2026 von Michael Kießling CSU
Kurzum: Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit.
Antwort 07.08.2026 von Michael Kießling CSU
Die von Ihnen angesprochene Entwicklung im Münchner Umland, etwa in Starnberg, wo Kassenpraxen wirtschaftlich unter Druck stehen und sich zunehmend Privatpraxen etablieren, ist mir bekannt und beschäftigt mich.
Antwort 07.08.2026 von Michael Kießling CSU
Vorgesehen ist eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung ab dem Jahr 2032, wonach zwei Drittel eines gewonnenen Lebensjahres der Erwerbsphase und ein Drittel der Rentenphase zugutekommen sollen.
