Wie positionieren Sie sich in der aktuellen Corona-Lage zu den Freiheitsrechten der Bürger? Wie möchten Sie die Risikogruppen in Heimen oder KHern schützen, wenn die Impfung nur begrenzt wirkt.

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Michael von Abercron
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Frage von Peter-Carid T. •

Wie positionieren Sie sich in der aktuellen Corona-Lage zu den Freiheitsrechten der Bürger? Wie möchten Sie die Risikogruppen in Heimen oder KHern schützen, wenn die Impfung nur begrenzt wirkt.

Sollen private Unternehmen (Gastwirte oder z.B. Hotels) sowie Arbeitgeber im allgemeinen eine Impfung ihrer Kunden bzw. Arbeitnehmer über die 3G-Regel oder 2G-Regel indirekt durchsetzen?
Bevorzugen Sie Impfanreize wie z.B. eine Lotterie für Geimpfte oder Einschränkungen für Ungeimpfte?
Bevorzugen Sie Zwangsmaßnahmen wie einen Lockdown für Ungeimpfte?
Wie möchten Sie diesen Herbst und Winter die Altenheime, die Krankenhäuser oder die Großeltern schützen, wenn Geimpfte wie auch Ungeimpfte das Virus verbreiten und Tests demnächst kostenpflichtig sind und beim Betreten von Altenheimen und Krankenhäusern nur Ungeimfte sich testen müssen.
Wenn ich bei einer Großveranstaltung oder in einem Club nur Ungeimpfte teste, die Geimpften das Virus aber auch verbreiten, dann können nach so einer Veranstaltung Ungeimpfte feststellen, dass sie von Geimpften angesteckt wurden, aber die unkontrollierte Ausbreitung kann nicht verhindert werden. Zusätzlich stecken sich die Geimpften gegenseitig an.

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CDU

Sehr geehrter Herr T.!

Vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile die Auffassung des Bundesgesundheitsministers Spahn, dass wir jetzt die Möglichkeit zur sogenannten Booster-Impfung für den besonders gefährdeten Personenkreis schaffen. Unser Bundesland Schleswig-Holstein hat bereits angekündigt mit diesen Impfungen zu beginnen. Damit wird nicht nur der Impfschutz gerade von den Heimbewohnern älteren Menschen aufgefrischt, sondern es besteht danach auch eine verbesserte Wirkung gegen weitere Virus-Varianten. Darüber hinaus regeln wir durch eine Erweiterung des Impfschutzgesetzes dass ein besonderer Personenkreis gegenüber dem Arbeitgeber während der Pandemie Auskunft über den Impfstatus geben muss. Dazu gehören z. B. das medizinische Personal und Pflegekräfte. Mit diesen Maßnahmen und der weiteren Verbesserung des Impfstatus bei der Gesamtbevölkerung werden wir den bisher sehr erfolgreichen Kampf gegen Corona fortsetzen können.

Mit besten Grüßen

Dr. Michael von Abercron