Die "Aktion T4" wird von vielen rechten Gruppen als gute Lösung bezeichnet. Dies ist laut Polizei nicht "strafrechtlich". Sollte "Aktion T4" unter den selben Paragraphen wie Holocaustleugnung fallen?

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Frage von Patrick G. •

Die "Aktion T4" wird von vielen rechten Gruppen als gute Lösung bezeichnet. Dies ist laut Polizei nicht "strafrechtlich". Sollte "Aktion T4" unter den selben Paragraphen wie Holocaustleugnung fallen?

Die "Aktion T4" wird von vielen rechten Gruppen als gute Lösung bezeichnet. Dies ist laut Polizei nicht "strafrechtlich". Sollte "Aktion T4" unter den selben Paragraphen wie Holocaustleugnung fallen?

Derzeit gängige Aussagen

T4 = gute Idee
Dich bekommt T4 auch
Ihr seit das Problem, T4 ist die Lösung
Gesundes Deutschland durch T4
Dich t4en wir später
T4 ist Erlösung
T4 ist Humanität
Erleichterung durch T4
Nicht alles war falsch = T4

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Sehr geehrter Herr Gläser,

vielen Dank für Ihre Frage. Aus meiner Sicht sollten Äußerungen, die zum Ziele haben, bestimmte Gruppen als „lebensunwert“ zu stigmatisieren, bereits mit geltender Rechtslage zu verfolgen sein. Da die Grenzen der Meinungsfreiheit von Gerichten häufig im spezifischen Kontext bewertet werden, in dem die Aussage erfolgt ist, kann ich anhand Ihrer Beispiele nicht beurteilen, inwiefern sie strafrechtlich relevant sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass „eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 StGB wegen Billigung, Leugnung oder Verharmlosung bestimmter unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangener Verbrechen in allen Varianten - und damit auch in der Form des Verharmlosens - nur bei Äußerungen in Betracht [kommt], die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden.“ Zu beachten ist hierbei nicht nur die Höhe der Gefährdung des öffentlichen Friedens, sondern auch dass das Bundesverfassungsgericht hier von „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangener Verbrechen“ spricht. Das bezieht somit bereits grundsätzlich auch die Verbrechen ein, die häufig unter dem Chiffre „T4“ zusammengefasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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