Wie setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz der Reinickendorfer Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer ein?

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Frage von Cornelia H. •

Wie setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz der Reinickendorfer Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer ein?

Aufgrund der hohen Inzidenzen, insbesondere unter Schülerinnen und Schülern, fällt immer häufiger der Unterricht aus oder kann nicht wie geplant stattfinden. Während es eine legitime politische Entscheidung sein kann, Kontakte und Begegnungen durch Aufrechterhalten von schulischem Alltag inkaufzunehmen, vermisse ich aktuell und ebenso in der geplanten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes den Teil des Konzeptes, der Lernende und Lehrende ausreichend schützt.

Als absolutes Minimum sollten dringend zeitnah die S3-Leitlinien zum Schulbetrieb in der Pandemie umgesetzt werden. Schon gar nicht sollte bei den aktuellen Inzidenzen auch noch die Maskenpflicht fallen. Es wird behauptet Vulnerable schützen zu wollen und vollständig ignoriert, dass es unter allen Schulangehörigen und ihren Angehörigen ebenfalls hochgefährderte Personen gibt. Bitte setzen Sie sich für die Umsetzung der S3-Leitlinien ein inkl. Maskenpflicht.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich stimme Ihnen zu, dass wir gerade im Bereich der Schulen größere Anstrengungen für den Infektionsschutz brauchen, um den Präsenzbetrieb verantworten zu können. Die neue Bundesregierung aus SPD/Grünen und FDP hat voreilig das Auslaufen der Rechtsgrundlage für die geltenden Regelungen in den Bundesländern beschlossen. Nun wurde sie zum wiederholten Male von ihren viel zu optimistischen Annahmen zum Verlauf der Pandemie eingeholt und musste nacharbeiten. So können zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen nun weiter Beschränkungen und Auflagen verhängt werden, wenn das Landesparlament dies beschließt. Dazu müssen Landesparlamente die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen. In einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" sollen dann Maßnahmen erlassen werden . Dazu zählen Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regelungen wie 2G und 3G.Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben.

Damit wäre nun das Berliner Abgeordnetenhaus am Zuge, entsprechende Schutzregelungen für die Berliner Schulen zu beschließen. Dies kann das Landesparlament aber nur tun, wenn es zu einer noch stärkeren Dynamik kommt. Die Bundesregierung hat den Ländern, in denen ein beständig hohes Infektionsniveau herrscht (wie in Berlin), nur sehr wenig Spielraum für den Beschluss nötiger Schutzmaßnahmen gelassen. Ob und in welcher Form die Regierungsmehrheit aus SPD/Grünen/Linkspartei im Berliner Abgeordnetenhaus mit weiteren Maßnahmen reagieren kann oder will, ist derzeit noch nicht absehbar. Nimmt man das bisherige Pandemiemanagement an den Berliner Schulen zum Maßstab, ist aber zu befürchten, dass der rot-rot-grüne Senat sich eher für symbolische Maßnahmen entscheiden wird, die den Schutz der Betroffenen nicht wirklich erhöhen werden. Die CDU wird sowohl im Deutschen Bundestag, aber auch im Berliner Abgeordnetenhaus die Beschlüsse der Regierungsfraktionen sehr aufmerksam begleiten und dabei auch darauf drängen, dass der schulische Alltag in Berlin durch entsprechend wirksame Schutzmaßnahmen abgesichert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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