Frage an Muhterem Aras von Tilman K. bezüglich Verkehr
In einer Antwort an Herrn Maier v. 04.2.2014 schreiben Sie "In Hessen, Rheinlandpfalz und Thüringen ist das Radfahren nur auf Waldwegen, die über 3,50 m breit sind, erlaubt". Ich finde diese Bestimmungen nicht, können Sie mir bitte weiterhelfen?
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