Sehr geehrte Frau Weippert, uns Psychol. Psychotherapeut*innen wurde zum 01.04.26 unser Honorar um 4,5% gekürzt. Wie stehen Sie zu den verzerrten Darstellungen der Krankenkassen?
Die Argumentation der Krankenkassen, die durchschnittlichen Honorare für psychotherapeutische Leistungen seien seit 2013 um 52 Prozent gestiegen – gegenüber 33 Prozent bei den übrigen ärztlichen Facharztgruppen – unterschlägt, dass die Honorare vor zehn Jahren deutlich unter der gesetzlich vorgegebenen Mindesthonorierung für psychotherapeutische Leistungen lagen. Erst ein Urteil des Bundessozialgerichts hat diesen Missstand behoben. Der daraus resultierende Anstieg der Honorare ist also kein Zeichen dafür, dass Psychotherapeut*innen heute überdurchschnittlich verdienen. Auch eine Anhebung der Strukturzuschläge kann die Absenkung der Vergütung nicht ansatzweise ausgleichen.
Weitere Informationen: https://aktionsbuendnis-psychotherapie.info
Liebe Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem wichtigen Thema.
Aus zahlreichen Gesprächen mit Therapeutinnen und Therapeuten weiß ich, wie groß der Druck bereits heute ist: volle Praxen, monatelange Wartezeiten, verzweifelte Menschen am Telefon und eine wachsende Nachfrage, während die Kapazitäten für Behandlungen nicht mithalten. Psychotherapeutische Arbeit ist dabei weit mehr als ein medizinisches Angebot. Sie ermöglicht Menschen, wieder am Alltag teilzunehmen, arbeitsfähig zu bleiben und nicht in schwerere Krisen zu geraten. Sie entlastet damit letztlich das gesamte Gesundheitssystem.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 für einen Fehler. Sie erhöht den wirtschaftlichen Druck auf Praxen, die ohnehin am Limit arbeiten, und sendet das falsche Signal: dass psychische Gesundheit im Zweifel nachrangig behandelt wird. Das Gegenteil wäre richtig.
Als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags ist mein Einfluss in diesem Thema sehr begrenzt. Ich stehe mit den Kolleg*innen in Berlin im engen Austausch und begrüße den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken" (Bundestagsdrucksache 21/4954 vom 24. März 2026, einzusehen unter folgendem Link: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf ) ausdrücklich. Wichtige Punkte wie eine Stärkung der Angebote für Kinder und Jugendliche, eine bessere Versorgung im ländlichen Raum sowie auch die bessere Finanzierung von Weiterbildungen werden dort aufgegriffen. Einige der Forderungen finden sich ebenfalls im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wieder, jetzt muss die Bundesregierung liefern.
Vielen Dank nochmals für Ihr Engagement und Ihren täglichen Einsatz für die psychische Gesundheit vieler Menschen. Ich wünsche Ihnen für Ihre wichtige Arbeit weiterhin viel Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Weippert
