Setzen Sie sich dafür ein, dass Beamte im Ruhestand arbeiten dürfen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird?
Derzeit wird der Hinzuverdienst ab bestimmten Beträgen vollständig auf die Pension angerechnet. Dadurch entsteht kein Anreiz, im Ruhestand weiterzuarbeiten. Wenn die Pension unabhängig von zusätzlichen Einkünften ausgezahlt würde, wären viele pensionierte Beamte bereit, weiter beruflich tätig zu sein. Dies würde wiederum zu einer Entlastung des Arbeitsmarktes sowie zu zusätzlichen Steuereinnahmen beitragen. Der jetzige quasi-Zwang zur nicht-Arbeit ist für mich einfach nicht verständlich. Es geht hier besonders um §73 im Beamtenversorgungsgesetz des Landes.
Sehr geehrter Herr P.,
der rheinland-pfälzische Landtag hat vor wenigen Wochen einstimmig einen Gesetzentwurf der Landesregierung beschlossen, der mehre Änderungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes vorsieht. Unter anderem wird pensionierten Beamtinnen und Beamten mehr Flexibilität bei einer beruflichen Tätigkeit im Ruhestand ermöglicht.
Bislang ist es Ruhestandsbeamtinnen und -beamten nur begrenzt – bis zu einer Höchstgrenze – möglich, ihre Versorgungsbezüge neben einem möglichen Erwerbseinkommen ungekürzt weiter zu beziehen. Diese Grenze entfällt nun – vorausgesetzt, die jeweilige gesetzliche Altersgrenze wurde erreicht. Damit wird es einfacher, auch im Ruhestand beruflich aktiv zu bleiben, ohne eine Kürzung der Pension befürchten zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Nico Steinbach, MdL
