Die Probleme unseres Landes müssen gelöst werden: die Wirtschaftswende, die Frage der unkontrollierten Migration und die Leistungsfrage.
Antwort 13.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Die dreimonatige Frist ist angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung begründet und zumutbar. Die Datenweitergabe ist kein Bestandteil des Gesetzes.
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Das Offenbarungsverbot hat innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses einige Korrekturen erfahren.
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Mehrere Paragraphen wurden neugefasst und klarifiziert, um eine eventuelle Aberkennung einer Elternschaft bei Geschlechtsänderung klar auszuschließen.
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - soll nach den Vorschriften des SBGG nicht möglich sein.