Frage an Niels Annen bezüglich Innere Sicherheit

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Niels Annen
SPD
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Frage von Reinhard V. •

Frage an Niels Annen von Reinhard V. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Annen,

in Ihrem Lebenslauf steht, dass Sie anerkannter Kriegsdienstverweigerer sind (ist nach Grundgesetz in Ordnung). Sie haben aber in der letzten Bundestagslegislaturperiode, bei der Abstimmung für Einsätze von Soldaten in Afghanistan usw. immer zugestimmt. Wie lässt sich das mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vereinbaren?
Über eine Antwort wurde ich mich freuen.
MfG
R. V.

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SPD

Sehr geehrter Herr V.,

danke für Ihre Anfrage. Ich bin tatsächlich anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Als Politiker und vor allem als gewählter Bundestagsabgeordneter ist es allerdings meine Aufgabe, nicht nur meine eigenen Positionen zu vertreten. Ich bin gewählt worden, um nach besten Wissen und Gewissen die Interessen des Volkes zu vertreten. Darauf basierend habe ich meine Entscheidung zur Abstimmung für die Bundeswehreinsätze gegeben.

Zu diesem Verständnis meinerseits kommt noch das Fachwissen als außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Ich bin in die Arbeit des Auswärtigen Amtes gut eingebunden und weiß daher, wie die bisherigen Versuche einer politischen Lösung im Nahen Osten verlaufen sind - bei einigen Verhandlungen war ich selber dabei. Ich habe mir die Entscheidung für die Bundeswehreinsätze gerade mit diesem Hintergrundwissen nicht leicht gemacht. Aber nach langem Überlegen und viel Abwägen war ich der Überzeugung, dass die Mandate der Bundeswehr notwendig sind.

Der Deutsche Bundestag und auch ich haben beispielsweise am 4. Dezember 2015 nach ausführlicher Debatte mit großer Mehrheit dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt, militärische Fähigkeiten im Kampf gegen den IS bereitzustellen. Dazu gehören sowohl Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers. Das Ziel dieses Mandates ist klar umrissen: Es geht darum, den IS zu bekämpfen, seine Rückzugsräume zu zerstören und zu verhindern, dass er weiterhin in vielen Ländern Angst und Schrecken verbreitet.

Dieser Einsatz war völkerrechtlich legitimiert. Deutschland unterstützt Frankreich, den Irak und andere Länder im Kampf gegen den IS auf Grundlage des Rechts der kollektiven Selbstverteidigung, wie es in Artikel 51 der VN-Charta zum Ausdruck gebracht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

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