Frage an Niels Annen von Karl-Heinz B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Annen,
die ehemalige Familienministerin Schwesig wollte Arbeitgeber verpflichten in Stellenausschreibungen ein Mindestgehalt anzugeben (siehe http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-12/arbeitsmarkt-stellenanzeigen-manuela-schwesig-gehalt-gesetzesentwurf ). In Österreich gibt es ein solches Gesetz schon.
Werden Sie als SPD, trotz des Weggangs von Frau Schwesig aus der Bundespolitik, dieses Anliegen weiterverfolgen?
Mit freundlichen Grüßen
K. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich musste Manuela Schwesig auf Drängen des größeren Koalitionspartners CDU/CSU den Passus ihres Gesetzenentwurfes, dass in öffentlichen Stelleneausschreibungen ein Mindestgehalt angegeben wird, aufgeben.
Daher betrachten wir das inzwischen beschlossene Gesetz als einen gelungenen Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der jetzigen Legislaturperiode - vorbehaltlich des Ergebnisses der noch ausstehenden Regierungsbildung.
In einem zweiten Schritt wollen wir dieses Gesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht weiterentwickeln. Wir werden dabei Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben einbeziehen. Denn hier sind die meisten Frauen beschäftigt. Wir werden die Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche verbessern und verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach vorgegebenen Kriterien auch schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einführen. Die Angabe des Mindestgehaltes in öffentlichen Stellenanzeigen werden wir zusätzlich nochmals prüfen. Diese Pläne für die Entgelttransparenz sind Beschlusslage in der SPD und deren Durchsetzung unabhängig von der Besetzung des Bundesfamilienministeriums.
Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen, MdB