Frage an Niema Movassat bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Niema Movassat
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Frage von Klaus-Peter P. •

Frage an Niema Movassat von Klaus-Peter P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Zunächst Vielen Dank für ihre sehr überzeugende und ausführliche Antwort. Mittlerweile hat bei mir ein Denkprozess stattgefunden, der mich hinsichtlich des integrativen lernens begeistert hat und den Frontalunterricht als Skandal und Menschenunwürdig ansehen lässt ( bei intensiverer Betrachtung und Untersuchung) Dahingehend möchte ich sie sehr gerne zu einer Bildungsveranstaltung unserer örtlichen Solid Gruppe einladen, die eine Bildungsreihe zum Thema,, Eine Schule für Alle´´ organisiert hat. Dabei wird es um ein alternatives Schulsystem gehen, um schwächen des momentan existierenden und anschließend eine rege Diskussionsrunde geben. Ihr Fachwissen würde uns sehr begeistern, da der KV Siegen- Wittgenstein sich im Aufbau befindet und ihr Besuch ein echter Schub in die richtige Richtung wäre!

Die Termine sind :

05.Februar 2010 19.30 Uhr und der 26.Februar 2010 19.30 im VEB Kunst und Kultur , Marienbornerstr. 16 , Siegen
-Gelbes großes Haus, kann man nich verfehlen-
Nähere Infos unter www.solid-siegen.de

Wir würden uns sehr freuen!:-)
Von Düsseldorf aus höchstens 1 Std mit dem Auto zu fahren.

Nun zu meiner kleinen Frage, was halten Sie davon, dass unser Grundgesetz sich selbst als verfassungswidrig erlärt, indem es seit 20 Jahren über dem ,,Verfallsdatum´´ ist?

Welche Konsequenzen würden Sie daraus ziehen?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Profus

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DIE LINKE

Lieber Klaus-Peter Profus,

das Grundgesetz ist nicht verfassungswidrig und hat auch nicht etwas wie ein „Verfallsdatum“. Richtig ist, dass das Grundgesetz als Provisorium gedacht war. In Art. 146 GG heißt es dementsprechend:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Mit anderen Worten: Das Grundgesetz gilt solange, wie keine neue Verfassung verabschiedet worden ist.

Da ich davon ausgehe, dass die Frage auch eine politische und somit die Frage auch ist, ob ich für eine neue Verfassung bin, ist meine Antwort: Bei den derzeitigen parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen würde eine neue Verfassung sicherlich einen Rückschritt hinter die sozialen und bürgerrechtlichen Errungenschaften des Grundgesetzes bedeuten.

Vielmehr muss es daher darum gehen, das Grundgesetz zu verteidigen, seine fortschrittlichen Aspekte zu stärken und sich gleichzeitig weiteren Einschränkungen von Grundrechten durch Grundgesetzänderungen entgegenzustellen. Denn viele Änderungen des Grundgesetzes der letzten Jahre haben vor allem grundgesetzlich garantierte Grundrechte ausgehöhlt (vgl. den so genannten „Asylkompromiss“ von 1993, durch welchen das Asylrecht faktisch abgeschafft worden ist).

Wegen der Veranstaltungseinladung würde ich um unmittelbare Terminabsprache mit meinem Wahlkreisbüro bitten, die Kontaktdaten findest du auf meiner Homepage: http://www.movassat.de.

Herzliche Grüße

Niema Movassat