Frage an Nils Schmid bezüglich Finanzen

Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
SPD
97 %
35 / 36 Fragen beantwortet
Frage von Fabiola M. •

Frage an Nils Schmid von Fabiola M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,

das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft leitet die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans (Norm) wurden in meinem notariellen Grundstückskaufvertrag I UR 1220/2001 vom 29.08.2001 Notariat I Stockach als Bedingung aufgenommen. In meinem notariellen Grundstückskaufvertrag I UR 1220/2001 Notariat I Stockach 29.08.2001 steht unter § 4 Bauverpflichtung: Der Erwerber verpflichtet sich gegenüber der Stadt: Punkt 2. auf dem Grundstück binnen zwei Jahren –ab heute- nach den Festsetzungen des Baurechts eine Produktionshalle zu erstellen, wobei der Rohbau innerhalb von einem Jahre stehen muss. Diese Festsetzungen werden von mir eingehalten, mein am Hang liegendes Grundstück ist seit 2002 mit einer Werkhalle bebaut (kein Büro, keine Wohnung). Weiter gibt es das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgericht Freiburg 6 K 1489/07 vom 25.09.2007: Ich (Klägerin Fabiola Müller-Hedrich) Eigentümerin des am 29.08.2001 von der Stadt Stockach mit notariellem Grundstückskaufvertrag I UR 1220/2001 erworbenen und im Februar 2002 im Grundbuch auf mich eingetragenen Grundstück erstellte darauf mit Baugenehmigung vom Dezember 2001 im Jahr 2002 eine Werkhalle, klagte im Jahr 2007 gegen Stadt Stockach vertreten durch den Bürgermeister (Beklagte).

Hier meine Frage an Sie zur Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg:
Bitte nehmen Sie Stellung zu meiner Frage, ob die Festsetzungen des Bebauungsplans die in meinen notariellen Grundstückskaufvertrag als Bedingung mit aufgenommen wurden auch für die Steuerverwaltung rechtsverbindlich sind und ob die Kommunalgesetze auch für die Steuerverwaltung gelten?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe,
mit freundlichem Gruß, Ihre Fabiola Müller-Hedrich

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Müller-Hedrich,

Sie haben völlig, das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft leitet die Steuerverwaltung des Landes. Die Finanzämter ermitteln aus Steuererklärungen oder anderen Informationen die Besteuerungsgrundlagen, setzen die jeweiligen Steuern fest und erheben sie. Für die Kommunen ermittelt das Finanzamt die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer, während die Kommunen selbst die Steuern festsetzen und erheben.

Selbstverständlich ist die Steuerverwaltung - wie alle Behörden in Deutschland - an die einschlägigen Gesetze und Verordnungen gebunden. Dass es dabei zu einem Konflikt verschiedener Rechtsnormen kommen kann, ist nicht ausgeschlossen und steht auch nicht im Widerspruch dazu - darauf scheint Ihre Frage ja abzuzielen. Ob das in Ihrem konkreten Einzelfall zutrifft, kann ich anhand Ihrer Schilderung jedoch nicht beurteilen; dies ist im Übrigen Aufgabe Ihres zuständigen Finanzamtes (www.fa-baden-wuerttemberg.de ). Dessen Mitarbeiter können Ihnen allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten geben.

Darüber hinaus erneuere ich gerne noch einmal unser Angebot, dass Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen auch direkt an das MFW Baden-Württemberg wenden können. Eine weitergehende Beantwortung auf dieser Plattform ist uns leider nicht möglich - dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Wechsler
(wiss. Mitarbeiter)

Was möchten Sie wissen von:
Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
SPD