Wie wollen Sie angesichts der angespannten GKV‑Finanzen konkret auf der Ausgabenseite gegensteuern, ohne Versorgungsqualität und Wertschätzung der Leistungserbringer zu verschlechtern?
Lieber Herr Schmid,
der größte Teil der GKV‑Beiträge fließt an Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Vertragsärzt:innen, Apotheken, Pharmaunternehmen und Therapeut:innen; reine Verwaltungskosten der Kassen machen nur einen kleinen Anteil aus. Von hohen Gewinnen profitieren vor allem Pharmaindustrie sowie private Klinik- und Praxisketten, während öffentliche und gemeinnützige Träger überwiegend Personal, Sachkosten und Investitionen finanzieren. Statt einseitig auf Beitragserhöhungen zu setzen, sollten politische Strategien auf die Ausgabenseite zielen: effiziente Strukturen, faire Vergütung, aber Begrenzung von Über- und Fehlversorgung. Ziel ist eine Entwicklung, die Versorgung und Patientenerfahrung verbessert und gleichzeitig die Arbeit der Leistungserbringer anerkennt und nachhaltig finanziert.
Was ist Ihre Position dazu und für welche (konkreten) Maßnahmen setzen Sie (und Ihre Partei) sich wie genau ein?
Danke und VG
Sehr geehrter Herr F.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Wie Sie zutreffend feststellen, liegen die Finanzprobleme der GKV nicht auf der Einnahmeseite, sondern in ineffizienten Strukturen. Wir haben in Deutschland eines der teuersten Gesundheitssysteme weltweit, dennoch erleben viele Versicherte den Zugang zur Versorgung als unzureichend.
Daher braucht es Reformen, die sowohl die Versorgung verbessern als auch die Kosten senken. Dazu zählen eine konsequente Krankenhausreform, eine zielgerichtete Steuerung der Notfallversorgung und eine verstärkte Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Eines aber ist klar: Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht zulasten der Versicherten gehen.
Die von der GKV-Kommission erarbeiteten Vorschläge sind eine tragfähige Grundlage für die nun anstehenden Beratungen in der Koalition. Wir werden diese nun im Bundestag prüfen und dann eigenständig endgültig entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid
