Label
Könnte in der Familienversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner mit begrenzten Sprachkenntnissen (z. B. A1) ein eigener Beitrag oder Einkommensanteil eingeführt werden und gibt es Ausnahmen?

Portrait von Nina Warken
Nina Warken
CDU
43 %
117 / 271 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Rene S. •

Könnte in der Familienversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner mit begrenzten Sprachkenntnissen (z. B. A1) ein eigener Beitrag oder Einkommensanteil eingeführt werden und gibt es Ausnahmen?

Sehr geehrte Frau Warken,

im Rahmen der diskutierten Reformen zur gesetzlichen Krankenversicherung wird auch eine mögliche Änderung der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner thematisiert, insbesondere bei nicht erwerbstätigen Partnern.

Vor diesem Hintergrund betrifft meine Frage binationalen Familienkonstellationen, in denen ein Ehepartner nach Deutschland nachzieht und sich zunächst in einer Integrations- oder Sprachkursphase (z. B. A1-Niveau) befindet und noch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hat.

Ich möchte daher fragen, ob in solchen Fällen weiterhin Ausnahmen, Übergangsregelungen oder Härtefallregelungen vorgesehen sind, um Integrationsphasen nicht zusätzlich finanziell zu belasten.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Nina Warken
Antwort von CDU

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ können leider nicht mehr bearbeitet werden.

Für Anliegen aus dem Wahlkreis Odenwald-Tauber wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Abgeordnetenbüro unter: nina.warken@bundestag.de

Bei Fragen mit gesundheitspolitischem Bezug können Sie sich gerne direkt an das Bundesministerium für Gesundheit unter poststelle@bmg.bund.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Warken

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Nina Warken
Nina Warken
CDU

Weitere Fragen an Nina Warken