Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung in Baden-Württemberg die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?

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Norbert Lins
CDU
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Frage von Simone W. •

Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung in Baden-Württemberg die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?

3Jahre gab es für unser Pflegekind keine behinderungsbedingte Unterstützung oder Beratung, dann sollte er mit Vollzeitinklusion in den Kiga. Dies wurde in TÜ nicht akzeptiert.Analog des BTHG haben wir Einzelasistenz zur Teilhabe gerichtlich erstritten.Ergebnis, das Jugendamt wollte uns das Kind wegnehmen und günstiger unterbringen.Über20.000€mussten wir einsetzen um dies zu verhindern.Wir haben ALLE PARTEIEN ANGESCHRIEBEN,nur die Linke stand uns bei.Statt Pflegeeltern zu fördern wird Überforderung unterstellt, Kinder in Heime gesteckt oder diese können jahrelang da keine Inklusion finanziert wird nicht zur Schule.Als aktiver Beistand erlebe ich dies immer wieder,sehe auch wie leibliche Familien mit behinderten Kindern unterstützt werden.Wo sind Sie wenn wir unsere Politiker benötigen?Wer ist außerhalb Wahlen Ansprechpartner?Ist Ihnen bewusst, wie viele Pflegekinder jedes Jahr ihre Familien verlassen müssen, da sie ohne Unterstützung nicht tragbar sind und wie viele Heimkosten entstehen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bedauere es sehr, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen alleine gelassen fühlen.

Ich habe mich bei Ihrer Bundestagsabgeordneten Frau Annette Widmann-Mauz aus Tübingen erkundigt und möchte Ihnen gerne die von Frau Widmann-Mauz erhaltenen Informationen weitergeben. Ihrer Ansicht nach ist es mit dem Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII auch im Lichte des § 8 SGB IX und Artikel 23 Abs. 2 UN-BRK, der u.a. die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Pflegschaft verbietet, grundsätzlich nicht vereinbar, Eltern behinderter Pflegekinder höhere Hürden aufzuerlegen als Eltern nichtbehinderter Pflegekinder, wenngleich das Wunsch- und Wahlrecht nach aktueller Rechtslage bei "unverhältnismäßigen Mehrkosten" eingeschränkt werden kann. Da der Bundestagsfraktion der CDU/CSU diese Problematik durchaus bekannt ist, hat der Deutsche Bundestag auf Initiative der CDU/CSU zu dem in diesem Frühjahr verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem die Bedürfnisse von Pflegefamilien, in denen Pflegekinder mit Behinderungen aufwachsen, künftig besonders in den Blick genommen werden sollen.

Ich möchte Ihnen außerdem bekannt geben, dass Frau Widmann-Mauz Ihr Anliegen an die zuständigen Fachpolitikerinnen der CDU/CSU-Fraktion weitergeleitet hat und Sie von dieser Seite dann eine noch konkretere Antwort erhalten sollten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Norbert Lins

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