Frage an Norbert Müller bezüglich Soziale Sicherung

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Norbert Müller
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Frage von Peter-Michael N. •

Frage an Norbert Müller von Peter-Michael N. bezüglich Soziale Sicherung

Elternunterhalt

Grüß Gott und Guten Tag,

die in der GroKo hinterlegte Neuregelung läßt weiter auf sich warten. Wer nicht oder noch nicht davon betroffen ist hat natürlich jede Menge Zeit. Uns drückt das ganz schön; 1. weil wir betroffen sind, 2. weil die Berechnung des Bezirkes einseitig und falsch sind, 3. weil die Verhandlungen immer vor dem Familiengericht enden, weil die Bezirke darauf setzen das auf die zusätzlichen Kosten des Pflichtanwalts eine deutliche Hemmschwelle darstellen und das der Richter ohnehin i.d.R. den Anträgen der Bezirke folgen.
Unverständlich das die Bezirke so hart gegen die "Kinder" vorgehen. Auf der einen Seite erhält ein Schwerbehinderter im Nachteilausgleich steuerliche Erleichterungen, die Bezirke betrachten das allerdings als Einkommen. Moralisch nicht nachvollziehbar. Das nur als kurzes Beispiel. Jetzt meine Fragen: 1. Was ist der Stand der Dinge? 2. Wann kommt die Neuregelung? 3. Wird es eine Rückwirkende Regelung geben um allein die Familiengerichte zu entlasten? Wie werden Sie Abstimmen? Oder was sonst noch wichtig wäre.

mfg N.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr N.,

DIE LINKE begrüßte die Regelung im Koalitionsvertrag, die Einkommensgrenze für den Elternunterhalt von Kindern pflegebedürftiger Eltern auf 100.000 Euro Jahreseinkommen anzuheben. Wir halten diesen Schritt für überfällig und haben mit Anfragen von Abgeordneten an die Bundesregierung versucht, den Gesetzgebungsprozess voranzutreiben. Nun liegt seit dem 12. Juni 2019 ein Referentenentwurf der Bundesregierung vor, zu dem gegenwärtig die Fachverbände angehört werden. Die Bundesregierung will das Gesetzesverfahren noch in diesem Jahr abschließen. Nach dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf soll die Regelung ab 01.01.2020 in Kraft treten.
Dem Vorschlag der Bundesregierung zufolge soll die 100.000-Euro-Grenze für alle Unterhaltsleistungen im Rahmen des SGB XII gelten. Das halten wir für einen echten Fortschritt. Grundsätzlich bleibt für uns der Elternunterhalt jedoch ungerecht. Er trifft nicht die Kinder aus vermögenden Elternhäusern, denn ihre Eltern werden oft nicht bedürftig. Im Gegenteil, sie hinterlassen ihren Kindern oft hohe Vermögen. Er trifft nicht die Kinder von Beamten, denn Beamte können kaum bedürftig werden. Er trifft oft nur Kinder in sogenannten Normalverdienerverhältnissen. Kritisch sehen wir, dass Beamte in dem vorliegenden Gesetzentwurf besser gestellt werden als regulär beschäftigte „Normalverdiener“.
Wir werden im Gesetzesverfahren zum Unterhaltsrecht für Regelungen streiten, die Beamte nicht besser stellen als Familienangehörige, die nicht verbeamtet sind. Wir wollen, dass die Verbesserungen vollständig zum 01.01.2020 in Kraft treten. Grundsätzlich halten wir das Unterhaltsrecht außerdem für viel zu kompliziert. Deshalb muss es dringend vereinfacht werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern wieder an mich.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Müller