Sehr geehrte Frau Slawik, wie sollen bei einer geforderten Änderung des Abstammungsrechts die Rechte der biologischen Eltern gewahrt werden? Mit freundlichen Grüßen Eric Cisrhen

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Nyke Slawik
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Eric C. •

Sehr geehrte Frau Slawik, wie sollen bei einer geforderten Änderung des Abstammungsrechts die Rechte der biologischen Eltern gewahrt werden? Mit freundlichen Grüßen Eric Cisrhen

Abgeordnetenwatch

Sehr geehrte Frau Slawik,

aus der B90/Grünen-Fraktion heraus gibt es Forderungen zur Änderung des Abstammungsrechts für gleichgeschlechtliche Ehen. Gefordert wird, dass beide Ehepartner ohne Adoption Eltern werden. Wie sollen die Rechte des zweiten biologischen Elternteils gewahrt werden? In der zwischengeschlechtlichen Ehe wird der Mann zwar automatisch Vater, aber die Korrektur ist bei einer offensichtlichen oder nachträglich festgestellten Unmöglichkeit der Vaterschaft jederzeit auf Antrag des Ehemanns bzw. des leiblichen Vaters änderbar. Da die gleichgeschlechtliche Elternschaft biologisch nicht möglich ist, müsste eine soziale Elternschaft einer Zustimmung des zweiten biologischen Elternteils und einem Auskunftsrechts des Kindes unterliegen. Kritisch sähe ich es, wenn das zweite biologische Elternteil einseitig Rechte abgeben müsste, Pflichten aber im vollen Umfang bleiben würden.
Mit freundlichen Grüßen Eric C.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Eric C.,

danke für Ihre Nachfrage. Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich für vielfältige Familienmodelle ein und möchte alle Familien in Deutschland unterstützen. Familie ist dort wo Menschen Verantwortung für einander tragen und gemeinsam leben und lieben. Im Koalitionsvertrag können Sie nun nachlesen, in welche Richtung diese positiven Veränderungen gehen werden. Gleichgeschlechtliche, verheiratete Paare sollen zukünftig ihre eigenen Kinder nicht mehr adoptieren müssen. So wie bei Vätern die Vaterschaft (innerhalb der Ehe) automatisch anerkannt wird, soll dies nun auch innerhalb queerer Ehen gelten. Die Diskriminierung von lesbischen Müttern muss enden.

Auch in gleichgeschlechtlichen und queeren Ehen und Partnerschaften können Kinder gezeugt werden, z.B. in einer schwulen Beziehung, wo der eine Partner trans ist oder in einer lesbischen Beziehung, wo eine Partnerin nicht-binär ist.

Für uns Grüne stehen die Kinder und ihr Wohlergehen im Mittelpunkt. Ob Patchwork-, Stief- oder Regenbogenfamilie – Familien sind vielfältig und diese Vielfalt muss ein modernes Familienrecht auch abbilden. Das geltende Recht ist dagegen nicht mehr zeitgemäß. Daher setzen wir Grüne uns für dessen Reform ein. Allerdings gibt es immer mehr Familien, in denen auch biologisch nicht verwandte Personen Verantwortung für das Kind übernehmen. Für soziale Eltern haben wir ein Konzept einer Elternschaftsvereinbarung erarbeitet. Damit könnten biologische Eltern und Wunscheltern die Rechtsverhältnisse zwischen ihnen und dem Kind noch vor der Zeugung verbindlich klären. Auch dabei muss in jedem Fall das Kindeswohl maßgeblich sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Nyke Slawik

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