Asylberechtigte haben in Deutschland die Möglichkeit mit ihrer Familie vereint zu werden. Der Schutz der Familie ist in diesem Fall gewährleistet. Für subsidiär Schutzberechtigte fordern wir eine solche Regelung nicht.
Antwort 14.09.2021 von Olaf in der Beek FDP
Antwort 14.09.2021 von Olaf in der Beek FDP
Die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll aber genau dann erfolgen, wenn diese Gefahren nicht drohen und eine Abschiebung ohne unzumutbare Gefährdung möglich ist.
Antwort 14.09.2021 von Olaf in der Beek FDP
Zu einer geordneten Migrationspolitik gehören zwangsläufig auch Abschiebungen. Wenn diese zumutbar sind, sollten sie auch konsequent durchgeführt werden.
Antwort 14.09.2021 von Olaf in der Beek FDP
Im Gegensatz zu einer Hör- und Sprachbehinderung handelt es sich bei sprachlichen Barrieren nicht um eine gesundheitliche Einschränkung. Deshalb wäre eine Gleichsetzung im SGB V nicht sinnvoll.
Antwort 14.09.2021 von Olaf in der Beek FDP
Es werden bereits jetzt in Asylverfahren psychologische Stellungnahmen berücksichtigt.
Antwort 14.09.2021 von Olaf in der Beek FDP
Ich kenne die Stadt und die Menschen daher sehr gut und weiß, welche Probleme und Herausforderungen, aber auch Chancen unsere Stadt hat.