Frage an Olav Gutting bezüglich Verbraucherschutz

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Olav Gutting
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Frage von Veronika W. •

Frage an Olav Gutting von Veronika W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Gutting,

uns fällt immer wieder auf, dass die ÖRR Werbung nach 20:15 Uhr in deren Programmen schalten.

Beispiel:
ZDF am So, 31.01.2011, 22:13 Uhr Werbung "Rotkäppchen Sekt", dann Spielfilm "Mörderische Versuchung", anschliessend wieder Werbung "Rotkäppchen Sekt".

Wir können uns nicht erinnern, dass Werbung auf den ÖRR nach 20:15 Uhr nach dem Rundfunkstaatsvertrag erlaubt sein soll.

Wir bezahlen, staatlich verordnet, horrende Gebühren (tatsächlich Steuern, denn Gebühren entrichtet man für etwas, was man möchte) über die GEZ an die ÖRR für das bisschen Werbefreiheit nach 20:15Uhr.

Dürfen die ÖRR gegen den RStV verstossen?
Wie und in welcher Art werden derartige Verstösse gegen die Werbe-Vorschriften durch die ÖRR verfolgt?
Was gedenken Sie in dieser Sache zu unternehmen?

Künftig werden wir unsere Gebührenzahlung für jede unerlaubt eingespielte Werbung der ÖRR um Euro 1.-- kürzen - ab 18 Werbeverstössen pro Monat gibt es dann halt kein Geld mehr für die ÖRR.
Dann können de ÖRR gerne die angeblich ausstehende Gebühren von uns einmahnen - wir werden mit einer negativen Feststellungsklage erwidern und die Sache vor Gericht bringen, um Klärung über die Verpflichtungen der ÖRR und dem Nachkommen derselben einzufordern.

Es kann nicht angehen, dass der Bürger nur zahlen soll und die Nutznieser(resp. Nassauer) halten sich nicht an geltendes Recht.

Mit freundlichen Grüssen

Veronika Weed

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