Frage an Olav Gutting bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Olav Gutting
CDU
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Frage von Gertrud de V. •

Frage an Olav Gutting von Gertrud de V. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Gutting,

Ich erbitte ihre Stellungnahme zum Thema "Familiensplitting".

Mit freundlichen Grüßen

Gertrud de Vries

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Sehr geehrte Frau de Vries,

für Ihre Anfrage zum Thema "Familiensplitting", die Sie über das Portal "Abgeordnetenwatch" an mich gerichtet haben, danke ich. Die Verzögerung hatte u.a. mit dem Umstand zu tun, dass in der mir übermittelten Mail zwei Fragestellungen zu völlig verschiedenen Sachgebieten enthalten waren. Was das Familiensplitting angeht, so darf ich wie folgt antworten:

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte vor längerer Zeit ein Expertengremium beauftragt, sich Gedanken zur Zukunftsgestaltung Deutschlands zu machen. Unter der Überschrift ?Dialog über Deutschlands Zukunft? wurden drei Themenfelder diskutiert, die in den kommenden zehn Jahren hohe Relevanz für Deutschlands Zukunft haben. Ziel der Arbeit des Expertengremiums war es, konkrete Handlungsvorschläge für die Politik auf Bundesebene zu erarbeiten.

Dabei wurde im Zusammenhang mit familienpolitischen Maßnahmen die Erweiterung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting gefordert. Das Projekt sollte die nächste große Aufgabe für die Familienpolitik der Union sein. Führende Unionspolitiker wie Ursula von der Leyen, Kristina Schröder und CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe haben sich ohne Vorbehalt für einen solchen Schritt ausgesprochen. So brachte es die Bundesministerin Ursula von der Leyen jüngst in einem Zeitungsinterview auf den Punkt, als sie erklärte: "Wenn es etwas gibt, was steuerlich gefördert werden sollte, dann ist es die Bereitschaft, Kinder in die Welt zu setzen und sie ins Leben zu begleiten." Mehr muss man nicht sagen vor dem Hintergrund einer Gesellschaft, die, was die Geburtenrate angeht, das Schlusslicht in Europa bildet.

Mit der Erweiterung des Ehegattentarifsplittings zu einem Familientarifsplitting würde die Familie im Einkommensteuerrecht so das Expertengremium - erstmals als gesellschaftliche Einheit erfasst werden, die als Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft zu schützen ist (Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz). Leitend ist dabei die Überlegung, dass der gemeinsame Erwerb und Verbrauch durch die Einheit der Familie, also die Wahrnehmung sozialer Verantwortung innerhalb der Familie Vorrang vor der staatlichen Partizipation am Einkommen und der staatlichen Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen hat (Subsidiaritätsprinzip).

Bei der Ausgestaltung des Familiensplittings lassen sich verschiedene Lösungen finden. Dabei gilt es u.a. zu beachten, dass eine solche Maßnahme, die allemal kostenintensiv ist, nicht zu unzumutbaren Haushaltsbelastungen führt. Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass gerade auch Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen zu den Nutznießern des Familiensplittings gezählt werden können. Mit anderen Worten: da steckt der Teufel im Detail. Man sollte also nichts übereilt übers Knie brechen, sondern ruhig und besonnen nach praktikablen Lösungen suchen.
Ich befürworte einen solchen Schritt und halte das Projekt für ebenso bedeutsam wie konsequent.

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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