Ich als Gesetzgeber setze mich dafür ein, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht praktikabel, verlässlich und fair ausgestaltet bleibt. Dabei müssen sowohl die berechtigten Interessen der Familien als auch die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates berücksichtigt werden. Unsere Forderung ist eine Verdopplung der bestehenden Freibeträge für Einfamilienhäuser.
Steuergesetze müssen fair sein und für alle gelten. Steuerhinterziehung und missbräuchliche Steuergestaltungen müssen konsequent bekämpft werden. Hier darf es keine Sonderbehandlung geben.
Aus meiner Sicht sollte die Maßnahme deshalb nicht allein daran gemessen werden, ob Restaurantpreise gesunken sind. Entscheidend ist, ob sie zur Stabilisierung der Gastronomie beiträgt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärkt. Selbstverständlich werden wir die Auswirkungen weiter beobachten und die Regelung im Rahmen der allgemeinen Steuerpolitik regelmäßig evaluieren.
Unser Ziel muss es sein, Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Eine starke Demokratie lebt davon, dass sie Extremismus entschlossen entgegentritt und zugleich die Ursachen für politische Unzufriedenheit ernst nimmt.
Aktivrente mittelfristig auch für Selbstständige im Rentenalter
Das Erbrecht hat sich bewährt, sollte aber praxisgerecht weiterentwickelt werden.
