Frage an Ole Thorben Buschhüter bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Mirco B. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Mirco B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Buschhüter,

als Mitglied im Umweltausschuß haben Sie auch an der Expertenanhörung zum Thema der 25,1% Beteiligung der Stadt Hamburg an den künftigen Unternehmen für die Gas-, Strom- und Fernwärmenetze in HH teilgenommen.

Bitte nehmen Sie Stellung zu der Tatsache, daß unabhängig von der ideologischen Diskussion (ob 0%, 25%, 100%) alle Experten dazu rieten, den vorliegenden Verträgen aufgrund handwerklicher Fehler nicht zuzustimmen oder wie die Bremer Gutachter zu einem anderen Verfahren rieten?

Sie waren auch bei der Anhörung des Senats zu diesem Thema.

Wie nehmen Sie als SPD-Abgeordneter Stellung dazu, daß in den Verträgen keine Regelung getroffen wurde, wenn die Mehrheitsanteilseigner anderer Meinung als die Stadt sind?

Dies vor dem Hintergrund, daß aktuell Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs verklagt und sich so als echter "Partner" wiederholt diskreditiert.

Mit freundlichem Gruß

Mirco Beisheim

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beisheim,

die Verträge sind das Ergebnis der Verhandlungen von Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz mit den Energieversorgungsunternehmen. Die Verhandlungen fußten auf einem mit den Stimmen der SPD-Fraktion gefassten Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft vom 23. März 2011, in dem der Senat aufgefordert wurde, Konzepte für eine Beteiligung an den Verteilnetzen für Strom, Gas und Fernwärme zu erarbeiten und dabei Eckpunkte zu berücksichtigen, die die SPD-Fraktion bereits im Jahr 2010 beschlossen und ins Parlament eingebracht hatte (Drucksachen 20/78 und 19/8178). Entsprechend lautet auch die Beschlusslage der Hamburger SPD, mit der sie in den Bürgerschaftswahlkampf 2011 gezogen ist. Ich vertraue Olaf Scholz und seinem Verhandlungsergebnis. Der Rat der Sachverständigen krankt an dem Umstand, dass sie die vollständigen Verträge nicht einsehen konnten.

Zum Thema Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern verweise ich auf die Drucksache 20/2949. Darin heißt es zu dieser Frage: "Mit den EVU [Energieversorgungsunternehmen, Anm.] wurde vereinbart, dass Konflikte bei der Umsetzung der Verträge zunächst einvernehmlich durch Verhandlungen gelöst werden sollen. Wenn diese Verhandlungen gescheitert sind, können die Parteien ein Schiedsgericht anrufen (Schiedsgerichtsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.). Als Ort des Schiedsverfahrens wurde Hamburg festgelegt."

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter

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