Frage an Ole Thorben Buschhüter bezüglich Verkehr

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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Oliver K. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Oliver K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

als Fußgänger ist mir aufgefallen, dass es an vielen Ampeln Taster für die Fußgänger gibt, damit man sich für die nächste Grün-Phase die Ampel auf grün schalten kann. Den dahinter liegenden Sinn habe ich noch nicht erkannt.

Vor einigen Jahren war die Situation für Fußgänger deutlich komfortabler, weil die Fußgängerampeln an Kreuzungen automatisch mit dem parallel verlaufenden Autoverkehr auf grün sprangen.

Nun komme ich an Kreuzungen und der parallel fahrende Autoverkehr hat grün (automatisch) jedoch ich habe dann rot - wenn nicht schon jemand anderes den Taster betätigt hat. Entweder aktiviere ich die Fußgängerampel für die nächste Grün-Phase und ärgere mich oder ich gehe bei rot über die Straße parallel zu dem mit automatischem Grünlicht ausgestatteten Autoverkehr.....

Steckt da der Geist "freie Fahrt für freie Bürger" hinter?

Mit freundlichem Gruß

O. Kubel

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Sehr geehrter Herr Kubel,

nein, es geht nicht um "freie Fahrt für freie Bürger". Ich vermute, dass es sich bei den von Ihnen genannten Ampeln um solche der "Hamburger Adaptiven NetzSteuerung" (HANS) handelt. Die HANS-Steuerungen sind aufgrund neuer, modellbasierter Verfahren in der Lage, Verkehrsbelastungen in einem festgelegten Verkehrsnetz zu prognostizieren und Signalprogramme vorausschauend auf die unterschiedlichen Verkehrsverhältnisse anzupassen. Dadurch kann eine netzweite Optimierung des Verkehrsflusses erreicht werden. Die positiven Auswirkungen sind eine Minimierung der Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer, sowie ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz durch die Reduzierung der Umweltbelastungen (z.B. CO2, NOX).

In den Netzen der HANS-Steuerungen werden grundsätzlich die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer auf den Prüfstand gestellt und entsprechend ihren tatsächlichen Bedarfen unter Zugrundelegung der verfügbaren Zeitressourcen adäquat berücksichtigt. Um das Ziel einer Verbesserung des Verkehrsflusses erreichen zu können, ist es dabei oft sinnvoll, einer Verkehrsteilnehmergruppe nur dann Grünzeit zur Verfügung zu stellen, wenn hierfür tatsächlich eine Nachfrage vorhanden ist. Dies gilt sowohl für den Kfz-Verkehr, dessen Nachfrage durch in die Fahrbahn verlegte Anforderungsschleifen ausgelöst wird, als auch für Fußgänger und Radfahrer (wenn eine Radwegebenutzungspflicht besteht), die ihren Bedarf durch Betätigen eines Tasters anmelden bzw. durch ein Videoerfassungssystem detektiert werden.

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hält sich dabei an die vereinbarten Punkte der Radverkehrsstrategie für Hamburg. In dem gesamten Gebiet wird zukünftig sukzessive nach der Umschaltung der Lichtsignalanlagen die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben, d.h. Radfahrer brauchen zukünftig „ihr“ Grün nicht mehr über einen Taster anzufordern, sondern werden automatisch über Detektoren erfasst, wenn sie die Fahrbahn benutzen. An Kreuzungen mit einem hohen Fußgängeraufkommen kommen Videoerfassungssysteme für Fußgänger und Radfahrer zum Einsatz, welche die Fußgänger und die Radfahrer automatisch detektieren, so dass im Regelfall keiner mehr einen Taster betätigen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter

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