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Sie lehnen anlasslose Überwachung ab - warum stimmen Sie dann für die Verlängerung der Chatkontrolle 1.0, die genau das laut EU-Bericht COM(2023) 797 final tut?

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Frage von Moritz F. •

Sie lehnen anlasslose Überwachung ab - warum stimmen Sie dann für die Verlängerung der Chatkontrolle 1.0, die genau das laut EU-Bericht COM(2023) 797 final tut?

Sehr geehrter Herr Schenk,

Sie betonten: „Einer allgemeinen oder anlasslosen Überwachung privater Kommunikation würde ich nicht zustimmen.“

Dennoch stimmten Sie für die Verlängerung der „Chatkontrolle 1.0“. Der EU-Bericht COM(2023) 797 final zeigt jedoch: 2022 wurden weltweit 12,3 Milliarden Inhalte von Microsoft verarbeitet, von denen sich nur 12.800 bestätigten. Das ist keine gezielte Ermittlung, sondern das anlasslose Scannen von Millionen unbescholtener Bürger.

Zudem weichen Kriminelle längst auf verschlüsselte Dienste oder Anonymisierungsnetzwerke (wie Tor oder 4chan) aus. Getroffen wird vor allem die Alltagskommunikation der Bevölkerung.

Meine Frage: Wie vereinbaren Sie Ihre Ablehnung anlassloser Überwachung mit einer Praxis, die Milliarden Nachrichten ohne Verdacht scannt, und wie begründen Sie den Nutzen angesichts dieser Zahlen?

Mit freundlichen Grüßen,

Moritz F.

Quellen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52023DC0797

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich teile Ihre Auffassung, dass der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit privater Kommunikation hohe Güter sind. Gerade deshalb lehne ich eine allgemeine oder anlasslose Überwachung privater Kommunikation ab.

Meine Zustimmung bezog sich jedoch nicht auf die Einführung neuer Überwachungsbefugnisse, sondern auf die Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung. Diese schafft keine neuen Scanpflichten und verpflichtet insbesondere nicht zum Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation. Sie ermöglicht es Plattformen weiterhin, auf freiwilliger Grundlage bekannte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs aufzudecken, zu melden und zu entfernen.

Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist für mich ein ebenso wichtiges Anliegen wie der Schutz der Privatsphäre. Deshalb halte ich es für richtig, dass Plattformen innerhalb eines klaren rechtlichen Rahmens weiterhin freiwillig gegen die Verbreitung solcher Inhalte vorgehen können.

Die von Ihnen genannten Zahlen ändern an dieser grundsätzlichen Abwägung nichts. Für meine Entscheidung war ausschlaggebend, dass mit der Verlängerung keine neuen Eingriffe in die private Kommunikation geschaffen wurden, sondern eine bestehende funktionierende Rechtsgrundlage fortgeführt wurde. Einer Regelung, die eine allgemeine oder anlasslose Überwachung privater Kommunikation vorsieht, würde ich nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schenk

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