Sehr geehrte Herr Nouripour, was werden Sie tun, damit es zu einer korrekten Ermittlung des Ergebnisses der letzten Bundestagswahl kommt? Wie werden Sie in der Frage der Neuauszählung abstimmen?
Ich frage mich warum die Entscheidung über die Neuauszählung der Bundestagswahl so lange dauert, da doch bei der Bürgermeisterwahl in Mühlheim/NRW so unverzüglich über eine Neuauszälung entschieden wurde. Es darf doch im Sinne unserer demokratischen Grundsätze nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Es werden Stimmen in der Gesellschaft lauter, die sich für eine Neuauszählung aussprechen. z.B. Das Bündnis Deutschland:,, Wir wollen keine Stimmen, die dem BSW gehören," und die renommierten Politikwissenschaftler Prof. Dr. Uwe Wagschal (Universität Freiburg) und Prof. Dr. Eckhard Jesse (TU Chemnitz) in ihren Artikel im Focus. Eine rasche Neuauszählung bei sehr knappen Ergebnissen und erkennbaren Unregelmäßigkeiten sollte in einer funktionierenden Demokratie eigentlich selbstverständlich sein. Es geht auch darum, Politikverdrossenheit nicht zu schüren Wir Bürger dürfen nicht länger im Ungewissen bleiben ob die jetzige Regierung in ihrer Zusammensetzung rechtmäßig ist.
Es grüßt
Jörn
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der ordnungsgemäßen Durchführung unserer demokratischen Wahlen.
Das Vertrauen in die Integrität von Wahlen ist eine zentrale Grundlage unserer Demokratie. Deshalb sieht das Grundgesetz mit dem Wahlprüfungsverfahren einen klar geregelten rechtsstaatlichen Weg vor, um Einsprüche gegen Bundestagswahlen prüfen zu lassen.
Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat die vorgetragenen Einwände zum Bundestagswahlergebnis umfassend geprüft. Dabei wurden insbesondere auch die vom BSW vorgetragenen Argumente für eine Neuauszählung, statistische Auffälligkeiten sowie mögliche Auszählungs- und Übertragungsfehler bewertet. Der Ausschuss kam mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass die vorgebrachten Einwände keine ausreichende Grundlage für eine bundesweite Neuauszählung darstellen. Hier finden Sie die Zweite Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses: https://dserver.bundestag.de/btd/21/031/2103100.pdf
Sie sprechen den Vergleich mit der Bürgermeisterwahl in Mülheim an der Ruhr an. Tatsächlich ist jeder Wahlfall individuell zu bewerten. Ob eine Neuauszählung erforderlich ist, hängt nicht allein von einem knappen Ergebnis ab, sondern davon, ob konkrete und mandatsrelevante Wahlfehler festgestellt werden können. Nach der Prüfung der vorliegenden Einsprüche wurde hierfür keine ausreichende Grundlage gesehen.
Wir haben Verständnis dafür, dass knappe Wahlergebnisse Fragen aufwerfen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Entscheidungen auf Grundlage rechtsstaatlicher Verfahren, nachvollziehbarer Prüfungen und nicht aufgrund politischen Drucks getroffen werden. Gründlichkeit und Rechtsstaatlichkeit sind aus unserer Sicht die beste Grundlage, um Vertrauen in demokratische Institutionen zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour
