Sprechen Sie aus Unkenntnis oder zur Desinformation im Bundestag von „1 % sogenannten Totalverweigerern“ im Bürgergeld, wobei es laut IAB eher 0,001 % sind?
Sehr geehrte Frau Klein,
im Bundestag sagten Sie: "Immer wieder wird übrigens gesagt, es gäbe ja nur 1 Prozent sogenannte Totalverweigerer. Aber auch dieses eine Prozent, wenn es denn 1 Prozent ist, ist 1 Prozent zu viel." (https://dserver.bundestag.de/btp/21/21062.pdf#P.7458)
Sie äußern also in einem Halbsatz Zweifel an einer Zahl, nennen diese aber insgesamt dreimal, sodass sie beim Zuhören hängen bleibt. Laut IAB-Publikation ist die Zahl der betreffenden 100-Prozent-Sanktionen so klein, dass sie sich statistisch nicht ermitteln lässt. Vermutlich lag sie zwischen April 2024 und Juni 2025 "im niedrigen zweistelligen Bereich", und dies bei mehr als 5 Mio. erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in dem Zeitraum (IAB-Forum vom 12.9.2025, https://iab-forum.de/100-prozent-sanktionen-gegen-erwerbsfaehige-leistungsberechtigte-die-nachhaltig-arbeit-verweigern-werden-nur-sehr-selten-verhaengt/). Das wären 0,001 %.
Wundern Sie sich, dass man der CDU Desinformation vorwirft?
MfG
U. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie meine Rede im Deutschen Bundestag aufmerksam verfolgt haben.
Die Zahl bei denen der Regelsatz aufgrund von Verstößen gekürzt wurde, betrug laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit 2023 insgesamt 13.838. Von den rund 1,6 Millionen arbeitsfähigen Bürgergeld-Empfängern entsprach dies etwa 0,9 Prozent. Auch Anfang 2026 bewegt sich der Anteil sanktionierter erwerbsfähiger Leistungsbezieher laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in einer ähnlichen Größenordnung. Ca. 0,6 Prozent verweigerten zumutbare Arbeit. Von „Desinformation“ kann daher keine Rede sein.
Die von Ihnen zitierte IAB-Veröffentlichung betrachtet ausdrücklich nur vollständige Leistungskürzungen („100-Prozent-Sanktionen“). Warum diese sehr selten vorkommen, wird dort selbst erklärt: Die rechtlichen und praktischen Hürden dafür sind extrem hoch. Und genau hier liegt das Problem.
Beispielsweise entfallen Sanktionen, sobald das Arbeitsangebot nicht mehr besteht. Dies geschieht in der Praxis bereits nach wenigen Tagen – nämlich sobald der Arbeitgeber das Arbeitsangebot an einen Dritten vergibt. Wer Arbeit verweigert hat, ist damit nach wenigen Tagen wieder von Sanktionen befreit. Das zeigt, dass es Arbeitsverweigerung gibt, die nicht erfasst wird.
In meinen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vieler Jobcenter in Berlin wird immer wieder deutlich, wie schwierig die Durchsetzung bestehender Regeln in der Praxis ist. Auch hier wird berichtet, dass identische Arbeitsangebote mehrfach unterbreitet und erneut abgelehnt werden müssen, bevor überhaupt eine Sanktion möglich wird. Gleichzeitig erscheinen Kunden oft nicht zu Terminen. Zum Beispiel wurde berichtet, dass es Menschen gäbe, die seit zehn Jahren nicht beim Amt waren. Viele Beschäftigte empfinden die derzeitigen Instrumente deshalb als unzureichend. Diesen Zuständen sagen wir mit der Neuen Grundsicherung den Kampf an.
Das von Ihnen zitierte IAB weist in Studien darauf hin, dass viele Jobcenter-Mitarbeiter stärkere Sanktionsmöglichkeiten befürworten und Zweifel daran haben, dass das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ausreichend Anreize zur Arbeitsaufnahme setzt.
Internationale Forschung zeigt zudem, dass bereits die Möglichkeit von Sanktionen eine verhaltenslenkende Wirkung entfalten kann – selbst dann, wenn Sanktionen nur selten tatsächlich verhängt werden.
Für mich gilt: Unser Sozialstaat muss Menschen unterstützen, die Hilfe benötigen. Gleichzeitig darf Unterstützung aber nicht vollständig von der Bereitschaft zur Mitwirkung entkoppelt werden. Wer Termine dauerhaft ignoriert oder zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt, muss auch mit Konsequenzen rechnen können. Genau deshalb haben wir als CDU/CSU die neue Grundsicherung auf den Weg gebracht, die Fördern und Fordern wieder stärker miteinander verbindet
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ottilie Klein
