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Wie verhalten Sie sich zum Rollback im Klimaschutz?

Ottilie Klein
Ottilie Klein
CDU
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Frage von Renate R. •

Wie verhalten Sie sich zum Rollback im Klimaschutz?

Sehr geehrte Frau Klein,

neu eingebaute Heizungen sollten künftig mindestens 65 % erneuerbare Energien einsetzen. Das Gesetz wurde gestern vom Kabinett gekippt, das neue "Heizungsgesetz" ist ein riesiges Geschenk an die die fossile Industrie, auf Kosten von Klima und Bürgern.

Die Bundesregierung und damit auch Ihre Partei hat sich zu den Zielen des Klimaschutzes bekannt. Warum handelt Ihre Partei stetig dagegen?

Versorgungsunternehmen sollen schrittweise ein bisschen nicht-fossile Gase und Öle einsetzen. Das ist nicht mal mehr Greenwashing, nur Augenauswischerei. Der gestrige Kabinettsbeschluss ist zudem verfassungswidrig, er verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot.

Noch muss der Bundestag zustimmen. In der Hoffnung, dass es auch in der CDU verantwortungsbewusste Menschen gibt, schreibe ich Sie an. Werden Sie Courage und Verantwortungsbewusstsein zeigen oder einknicken?

Mit freundlichen Grüßen

Renate R.

Ottilie Klein
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die CDU/CSU steht weiterhin zu den deutschen und europäischen Klimaschutzzielen. Auch der Gebäudesektor muss seinen Beitrag zur CO₂-Reduktion leisten. Entscheidend ist jedoch, dass Klimaschutzmaßnahmen wirksam, sozial ausgewogen und praktikabel umgesetzt werden.

Das bisherige Heizungsgesetz der Ampel hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie im Handwerk und in der Wohnungswirtschaft erhebliche Verunsicherung ausgelöst. Die starre 65-Prozent-Vorgabe wurde vielfach als zu bürokratisch, teuer und wenig praxistauglich empfunden und hat Investitionen teilweise eher gebremst als beschleunigt.

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz verfolgt die Koalition deshalb einen technologieoffenen Ansatz. Die Klimaziele bleiben bestehen und die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie werden umgesetzt. Gleichzeitig erhalten Eigentümer wieder Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnologie. Auch künftig sollen verschiedene Lösungen möglich bleiben, sofern schrittweise mehr klimaneutrale Energieträger eingesetzt werden.

Ich halte diesen Ansatz für sinnvoll. Klimaschutz kann dauerhaft nur gelingen, wenn er gesellschaftlich akzeptiert, wirtschaftlich tragfähig und für Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt. Einheitliche Vorgaben werden den unterschiedlichen Situationen im Gebäudebestand häufig nicht gerecht.

Den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit teile ich nicht. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Staat zu wirksamem Klimaschutz, schreibt jedoch keine bestimmte Technologie oder Einzelmaßnahme vor. Entscheidend ist, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und dabei auch soziale Aspekte berücksichtigt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ottilie Klein

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