Werden Sie sich für die Übername des Tarifabschlusses öff. Dienst für bayerische BeamtInnen einsetzen?

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Patrick Friedl
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Frage von christine b. •

Werden Sie sich für die Übername des Tarifabschlusses öff. Dienst für bayerische BeamtInnen einsetzen?

Sehr geehrter Herr Friedl,
Bayerische Beamtinnen und Beamte bekommen kein Inflationsausgleichsgeld und keine Gehaltserhöhung, weil sich Herr Herrmann weigert den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zu übernehmen.
Können Sie sich für Polizistinnen und Polizisten und alle anderen einsetzen, damit die AFD nicht noch mehr Zulauf bekommt?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Besoldungserhöhungen für bayerische Beamt*innen kann ausschließlich die Gesetzgeberin durch Änderung des BayBesG (Besoldungsgesetz) vornehmen. Die Erhöhungen orientieren sich an den Tarifabschlüssen für die angestellten beschäftigten des ÖD, die von der TdL (Tarifgemeinschaft der Länder) mit den Tarifpartnern im TV-L (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) vereinbart werden.

Der gültige TV-L wurde am 29.11.2021 für den Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2023 abgeschlossen ( https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/ ). Dieser Abschluss wurde von der bayerischen Gesetzgeberin für die Bayerischen Beamt*innen übernommen (LT-Drs. 18/21628). Ebenso war dies in der ablaufenden Wahlperiode für den vorherigen TV-L vom Landtag beschlossen worden (LT-Drs. 18/2014).

Die Verhandlungen für den folgenden TV-L werden erst im Herbst 2023 wieder starten. Erst dann wird sich zeigen, ob die bayerische Gesetzgeberin den Tarifabschluss für die Beamt*innen übernehmen wird. Die Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt, dass eine Übernahme wahrscheinlich ist, was ich begrüßen würde.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Patrick Friedl

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