Warum sind Sie gegen eine Pflicht zur Veröffentlichung von allen Lobbykontakten der Abgeordneten und der Regierungsmitglieder?

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Patrick Schnieder
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Frage von Uwe C. •

Warum sind Sie gegen eine Pflicht zur Veröffentlichung von allen Lobbykontakten der Abgeordneten und der Regierungsmitglieder?

Sie leben jetzt als Bundestagsabgeordneter seit 14 Jahren hervorragend von den Geldern der Bürger/Steuerzahler in diesem Land.
Zusätzlich genehmigen sich die Bundestagsabgeordneten auf Kosten der Steuerzahler einen Pensionsanspruch, der schon nach einer Legislaturperiode, eine Höhe von etwas über 4000 EURO monatlich erreicht! Ein Bürger/Steuerzahler, der dies finanzieren muß, müßte bei gutem Verdienst dafür mindesten 70 bis 100 Jahren arbeiten. Von seinem Verdienst müssen er und sein Arbeitgeber jeden Monat eine hohe Summe in die Rentenkasse einzahlen.
Sie leisten für Ihre Pension keinen finanziellen Beitrag!

Gleichzeitig verweigern Sie den Bürgern, die Sie bezahlen, Auskunft über Ihre Lobbykontakte zu geben!

Haben Sie Angst davor, dass die Bürger erfahren, welcher Lobbyist versucht, Sie zu beeinflussen (denn genau das ist die Aufgabe von Lobbyisten)?

Wie passt da Ihre Auskunftsverweigerung zum "gläsernen, volksnahen Abgeordneten", der Sie ja sicher sein wollen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Einführung einer Pflicht zur Veröffentlichung von allen Lobbykontakten der Abgeordneten und Regierungsmitgliedern.

Vorweg möchte ich klarstellen, dass Interessensvertretung nicht per se etwas Schlechtes ist. Lobbyismus hat einen negativen Beigeschmack, eine negative Konnotation. Aber im Grunde ist es etwas Wichtiges und Gutes für die Demokratie. Die repräsentative Demokratie lebt von der Abwägung verschiedener Interessen. Der Bundestag kann keine Frage entscheiden, ohne dass die Abgeordneten wissen, welche unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen es gibt. Im Wahlkreis mit den Bürgerinnen und Bürgern, Kammern, Initiativen oder Unternehmen und auch in Berlin mit den meist professionell organisierten Interessensvertretern. Politische Interessenvertretung gehört daher in ihren unterschiedlichsten Ausprägungen zum Fundament des demokratischen Willensbildungsprozesses.

Die unionsgeführte Regierungsmehrheit hat in der vergangenen Legislaturperiode ein umfassendes und zugleich verhältnismäßiges Lobbyregister für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung eingeführt (abrufbar unter https://www.lobbyregister.bundestag.de). Seither müssen sich Interessensvertreter – bevor sie Kontakt zu Abgeordneten aufnehmen – im elektronisch geführten Lobbyregister registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Kontaktaufnahmen mit der Bundesregierung. Das Lobbyregister macht so transparent, wer Einfluss nehmen will.

Eine darüber hinaus gehende Veröffentlichungspflicht aller Lobbykontakte der Abgeordneten ist aus meiner Sicht nicht mit dem Grundsatz der freien Mandatsausübung aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz vereinbar. Der Kontakt zu Abgeordneten darf nicht eingeschränkt werden. Die Vorstellung einer womöglich sogar behördlich überwachten Registrierungspflicht vor einer Kontaktaufnahme zu Abgeordneten ist in hohem Maße befremdlich. Eine freie Gesellschaft hat unantastbare Wesensmerkmale. Der freie und geschützte Kontakt zu Abgeordneten gehört dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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