Frage an Patrick Sensburg bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Patrick Sensburg
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Frage von Werner S. •

Frage an Patrick Sensburg von Werner S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Sensburg,

Sie stimmten seinerzeit gegen den Abschiebestop syrischer Flüchtlinge von Deutschland nach Syrien. Angesichts aktueller Ereignisse - wie ist Ihre Meinung bzw. die Meinung ihrer Fraktion (sie haben sich ja bislang immer der Meinung der CDU-Fraktion angeschlossen) derzeit? sollen syrische Flüchtlinge nach Hause geschickt werden?

MfG

Werner Schultz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schultz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Deutsch-Syrischen Rückübernahmeabkommen.

In der Tat haben sich die Regierungsfraktionen im vergangenen Jahr gegen ein Aussetzen des Deutsch-Syrischen Rückübernahmeabkommens ausgesprochen. Allerdings heißt das nicht, dass wir damit gegen einen Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge gestimmt haben, wie es oftmals suggeriert wird. Selbstverständlich sind wir dagegen, dass Menschen in ein Bürgerkriegsland zurückgeschickt werden, und die Bundesregierung hat im Falle Syriens auch gemeinsam mit den für Abschiebungen zuständigen Bundesländern entsprechende Maßnahmen beschlossen.

Bundesinnenminister Hans Peter Friedrich hat bereits im April 2011 angesichts der damals aufflammenden Unruhen in Syrien den für Abschiebungen zuständigen Bundesländern empfohlen, keine weiteren Abschiebungen mehr durchzuführen. Seit diesem Zeitpunkt hat es auch keine Rückführungen nach Syrien mehr gegeben. Zuletzt hat die sog. Innenministerkonferenz im März dieses Jahres den seit 2011 geltenden Abschiebestopp um weitere sechs Monate verlängert. Aufgrund der von Ihnen angesprochenen derzeitigen Verschärfung des Konflikts in Syrien gehe ich davon aus, dass es im September eine weitere Verlängerung um sechs Monate geben wird.

Das von Ihnen angesprochene bilaterale deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen enthält – wie andere Rückübernahmeabkommen auch – lediglich prozedurale Regelungen zum Rückübernahmeverfahren. Damit konkretisiert es rein verfahrensmäßig die völkergewohnheitsrechtliche Verpflichtung eines Staates zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, welche die Voraussetzungen zum Aufenthalt auf dem Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei nach deren Rechtsvorschriften nicht oder nicht mehr erfüllen (z. B. durch Festlegung der Nachweis- und Glaubhaftmachungsmittel zur Feststellung der Staatsangehörigkeit, Fristen zur Bearbeitung von Übernahmeersuchen und zur Ausstellung von Passersatzpapieren).
Für eine Kündigung des Abkommens, über die die Bundesregierung zu entscheiden hätte, besteht jedoch kein Anlass, da dort lediglich rein verfahrensmäßige Regelungen getroffen sind, die keinerlei Auswirkungen auf die Entscheidung der Bundesländer über einen Vollzug bzw. eine Aussetzung der Rückführungen haben. Zudem wäre die Kündigung völkerrechtlicher Verträge international höchst unüblich.

Es ist mir daher wichtig festzustellen, dass trotz des Weiterbestehens des Rückübernahmeabkommens, seit April 2011 keine Rückführungen mehr nach Syrien vollzogen wurden. Eine Änderung dieser Nicht-Abschiebe-Praxis nach Syrien ist derzeit aufgrund des dort nach wie vor herrschenden Konflikts nicht geplant und auch nicht abzusehen.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg