wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

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Paula Piechotta
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrte Frau Piechotta,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Lieber Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die COVID-19-Schutzimpfung ist ein wichtiges Instrument zur Überwindung der Pandemie. Die Impfungen reduzieren nachweislich das Risiko der Ansteckung und Erkrankung (Selbstschutz) sowie der Weitergabe des Virus (Fremdschutz). Eine drohende Überlastung unseres Gesundheitssystems und kritischer Infrastruktur, wie wir es bereits in vergangenen Infektionswellen erlebt haben, macht bevölkerungsweite Schutzmaßnahmen erforderlich. Damit beschränkt die Freiheit der Nicht-Impfung des Einzelnen erheblich andere individuelle und gesellschaftliche Freiheiten. Ich habe mich daher für eine altersbezogene Impfpflicht eingesetzt, die Risikogruppen besonders schützen und erneute flächendeckende Einschränkungen für alle verhindern sollte, sodass unsere Gesellschaft und Gesundheitssystem möglichst unbeschadet durch die noch anhaltende Pandemie kommen können.

Mit freundlichen Grüßen
Paula Piechotta

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